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Öffentliche ReinigungskostenHersteller von Einwegplastik müssen sich künftig an Müllentsorgung beteiligen

29.09.2023, 11:55 Uhr
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Umweltministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) spricht bei einem Pressestatement. (Foto: Michael Kappeler/dpa)

Unternehmen müssen sich demnächst an der Entsorgung von Einwegverpackungen und anderem Müll beteiligen. "Zigarettenkippen, To-Go-Becher und Einmal-Essensbehälter landen viel zu oft an Straßenrändern, in unseren Parks und Wäldern", sagte Bundesumweltministerin Steffi Lemke.

Die Kosten der Reinigung und Entsorgung trage bisher die Allgemeinheit. Dies werde sich nun ändern. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend eine Verordnung, mit dem konkrete Abgabesätze für den neuen Einwegkunststofffonds festgelegt werden. In diesen sollen Hersteller der Produkte einzahlen.

Die erste Zahlung soll im Frühjahr 2025 für die 2024 in Umlauf gebrachten Produktmengen entrichtet werden. Alle drei Jahre will die Bundesregierung dann zusammen mit dem Umweltbundesamt, das den Fonds verwaltet, die Abgabesätze überprüfen.

Für Tabakfilter werden je Kilogramm knapp neun Euro fällig, für leichte Plastiktüten 3,80 Euro. Für To-Go-Getränkebecher sind es 1,23 Euro je Kilo, deutlich weniger für To-Go-Lebensmittelbehälter oder Getränkebehälter ohne Pfand. "Mit der Verordnung schaffen wir nun die nötige Rechtssicherheit für alle betroffenen Akteure", sagte Grünen-Politikerin Lemke.

Quelle: ntv.de, RTS

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