Nach kritisierter AufweichungJustizminister Buschmann zieht Auswahlkriterien für Bundesrichter an
Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat die in der deutschen Richterschaft scharf kritisierte politische Aufweichung der Auswahlkriterien für Vorsitzende Bundesrichter rückgängig machen lassen.
Es gilt nun wieder, dass für Führungspositionen an den Bundesgerichten in der Regel fünfjährige Erfahrung am jeweiligen Gericht erforderlich ist.
"Das Bundesministerium der Justiz hat sich mit den Präsidentinnen und Präsidenten der obersten Gerichtshöfe des Bundes im Geschäftsbereich des BMJ darauf verständigt, dass bei den anstehenden Besetzungen von Stellen für Vorsitzende Richterinnen und Vorsitzende Richter das bisherige Anforderungsprofil aus dem Jahr 2016 zu Grunde gelegt wird", teilte eine Ministeriumssprecherin in Berlin am Donnerstag auf Anfrage mit.
Der Deutsche Richterbund begrüßte die Kurskorrektur: "Den damit losgetretenen Konflikt mit den Bundesgerichten legt der neue Bundesjustizminister nun bei und räumt die Besorgnis aus, dass die Politik durch geänderte Anforderungsprofile ihren Einfluss auf die Besetzung höchster Richterämter ausweiten wollte", erklärte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.