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Medien-ErlassNRW-Polizei soll Nationalität Tatverdächtiger künftig nennen

29.07.2024, 13:42 Uhr
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Laut Polizeipräsidium Recklinghausen waren in den Chats auch diskriminierende und menschenverachtende Inhalte verbreitet worden. (Foto: picture alliance / Bernd Thissen)

Die Nationalität Tatverdächtiger soll von den Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen künftig grundsätzlich in Auskünften für Medien genannt werden. Der Medien-Erlass für die Polizei werde dahingehend überarbeitet, bestätigte das Düsseldorfer Innenministerium auf Anfrage nach entsprechenden Medienberichten.

Prinzipiell werde die Anweisung für alle Delikte gelten, bei denen der Tatverdächtige zweifelsfrei identifiziert sei. Falls die zuständige Staatsanwaltschaft im Einzelfall aber zu dem Schluss komme, dass die Nationalität in den Informationen an die Medien nicht benannt werden sollte, werde dem Folge geleistet.

Die Neuregelung solle Transparenz schaffen, erläuterte das Ministerium. "Zudem will die Polizei NRW Spekulationen vorgreifen sowie dem Vorwurf, etwas verschweigen zu wollen entgegentreten."

Bislang hat sich der Erlass zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalens von 2011 größtenteils am Kodex des Deutschen Presserats orientiert. Demnach sollte die Nationalität oder Herkunft von Tätern oder Tatverdächtigen nur genannt werden, wenn ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen überwiegt.

Inzwischen gebe es jedoch bei Straftaten immer häufiger journalistische Nachfragen zur Nationalität, sagte ein Sprecher. Eine Neufassung des Erlasses erscheine notwendig. Kritiker der Nationalitäten-Nennung befürchten, dass dadurch Munition für rassistische Hetze geliefert wird. Befürworter halten dagegen, dass nur Transparenz Spekulationen und Falschbehauptungen entkräften kann.

Quelle: ntv.de, dpa

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