Neues Jagdrecht beschlossenBundesrat erleichtert Abschuss von Wölfen zum Schutz von Weidetieren in Deutschland

Zum Schutz von Weidetieren wie Schafen können Wölfe in Deutschland künftig leichter abgeschossen werden.
Der Bundesrat stimmte ihrer Aufnahme als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz zu. Damit können die Länder nun die Jagd in jenen Regionen erlauben, wo sich der Wolf in einem günstigen "Erhaltungszustand" befindet, wo er also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Als Jagdzeit ist dann der Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.
Wenn ein Wolf Weidetiere getötet oder verletzt hat, darf er sogar unabhängig von Erhaltungszustand und Jagdzeit geschossen werden. Darüber hinaus können die Länder Gebiete bestimmen, in denen die Jagd auf den Wolf erforderlich ist, weil Weidetiere dort schwer vor ihm zu schützen sind - etwa auf Almen oder Deichen. Für Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Herdenschutzhunde soll es trotzdem weiterhin finanzielle Unterstützung vom Staat geben.
Thüringens Staatskanzleichef Stefan Gruhner wies darauf hin, dass es allein in seinem Bundesland im vergangenen Jahr 56 amtlich bestätigte Angriffe von Wölfen auf Nutztiere gegeben habe. Das sei ein neuer Höchststand gewesen. "Der Wolf bleibt geschützt. Aber Schutz darf am Ende eben nicht zu Handlungsunfähigkeit führen." Artenschutz brauche auch Akzeptanz, sagte Gruhner.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer und der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßten die Zustimmung des Bundesrats, mit der das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen wird. "Niemand will den Wolf ausrotten, er hat sich bei uns als Teil der Tierwelt etabliert", hieß es in einer Erklärung Rainers. "Wenn aber Weidehaltung vielerorts schlicht nicht mehr stattfinden kann, haben wir einen klaren Handlungsauftrag."