Indizien des "Ghostwriting"Plagiatssucher beharrt auf Vorwürfen gegen Brosius-Gersdorf

Der juristische Streit zwischen der Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf und dem österreichischen Plagiatssucher Stefan Weber geht in die nächste Runde. Weber lehne eine Unterlassungserklärung ab, teilte sein Anwalt René Rosenau mit.
Es geht um den Vorwurf des "Ghostwriting": Weber hatte in einem 86-seitigen Papier auf "Indizien" verwiesen, dass Brosius-Gersdorfs Ehemann Hubertus Gersdorf zumindest teilweise heimlicher Autor der Dissertation der Professorin von 1997 gewesen sein soll. Brosius-Gersdorf und ihr Mann weisen dies strikt zurück. Über ihren Anwalt hatten sie erklärt, es gebe für Webers Äußerung keine "Tatsachengrundlage".
Webers Anwalt nimmt nun Bezug auf eine Abmahnung des Ehepaars Brosius-Gersdorf vom 6. August und eine geforderte Unterlassungserklärung. Dem sei man in Webers Namen entgegengetreten, teilte Rosenau mit. An seiner Einschätzung eines "zumindest partiellen Ghostwriting" halte Weber fest.
Brosius-Gersdorf war von der SPD für das Amt einer Richterin am Bundesverfassungsgericht nominiert worden. Mangels Unterstützung in der Unionsfraktion war ihre Wahl im Juli kurzfristig abgesagt worden. Inzwischen hat sie mit Hinweis auf den Widerstand in der Union erklärt, dass sie nicht mehr zur Verfügung steht.