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Beschluss von März blockiertPolen: Verfassungsgericht stoppt Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen

28.07.2026, 14:05 Uhr
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(Foto: picture alliance / NurPhoto)

In Polen hat sich das Verfassungsgericht gegen die Anerkennung von im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen ausgesprochen.

Die entsprechende Verordnung von Innenminister Marcin Kierwinski sei nicht verfassungskonform, urteilten die Richter in Warschau. Die polnische Verfassung definiert die Ehe als Bund zwischen Mann und Frau.

Im November hatte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschieden, dass EU-Staaten in anderen Mitgliedsländern geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen müssen. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger müssten die Gewissheit haben, ihr Familienleben in verschiedenen EU-Ländern fortsetzen zu können, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Das gehöre zu ihrem Recht, sich in der EU frei bewegen zu können. Geklagt hatten zwei Männer, die 2018 in Berlin geheiratet hatten. 

Im März entschied das Oberste Verwaltungsgericht Polens, dass in anderen EU-Mitgliedstaaten geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen vom polnischen Staat anerkannt werden müssen. Damit setzte das Gericht das EuGH-Urteil in polnisches Recht um. Die Anordnung von Innenminister Kierwinski, der alle Standesämter hätten Folge leisten müssen, sollte Ende August in Kraft treten.

Doch Abgeordnete der rechtskonservativen Oppositionspartei PiS riefen das Verfassungsgericht an. Dieses ist mehrheitlich mit Richtern besetzt, die zu Regierungszeiten der PiS ins Amt gekommen waren und der Partei nahestehen.

Quelle: ntv.de, dpa

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