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Keine VeränderungTarifbindung in deutschen Betrieben stagniert – nur knapp die Hälfte arbeitet nach Tarif

20.03.2026, 11:55 Uhr
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Bei der Tarifbindung in deutschen Betrieben gibt es keine Bewegung - nach wie vor arbeitet knapp die Hälfte der Beschäftigten hierzulande nach Tarif.

Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Freitag mitteilte, waren im vergangenen Jahr 49 Prozent der Beschäftigten in einem tarifgebundenen Betrieb tätig. Damit blieb die Bindung verglichen mit den Vorjahren konstant. Auch die Unterschiede zwischen den Branchen bleiben groß.

Mit einer Tarifbindung von 100 Prozent lag der Bereich Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung erneut vorn, gefolgt von den Wirtschaftsabschnitten Energieversorgung (84 Prozent), Erziehung und Unterricht (79 Prozent) und Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (68 Prozent), wie die Behörde in Wiesbaden mitteilte. Über dem Durchschnitt lag auch der Bereich Gesundheits- und Sozialwesen mit 54 Prozent und das Verarbeitende Gewerbe mit 52 Prozent.

Unten auf der Skala rangierte der Bereich Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei mit lediglich zehn Prozent. Auch in der Kunst-, Unterhaltungs- und Erholungsbranche sowie im Bereich Grundstücks- und Wohnungswesen (jeweils 21 Prozent) und im Gastgewerbe (23 Prozent) wurde selten nach Tarif bezahlt.

Auch zwischen den Bundesländern gab es erneut deutliche Unterschiede. In Bremen war die Tarifbindung 2025 mit 56 Prozent am höchsten, gefolgt vom Saarland (52 Prozent) und von Nordrhein-Westfalen (51 Prozent) - dieses Ranking änderte sich im Jahresvergleich auch nicht. Die geringste Tarifbindung gab es erneut in Sachsen mit 42 Prozent.

Der Tarifexperte Thorsten Schulten vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung bezeichnete es als "erschreckend", dass nach wie vor nicht einmal die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland durch einen Tarifvertrag geschützt werde. Die jüngsten Zahlen seien "einmal mehr ein Weckruf an die Politik, endlich Maßnahmen zur Stützung des Tarifvertragssystems zu ergreifen". Er verwies auf Verpflichtungen, die sich aus EU-Recht ergäben, wonach bei einer Tarifbindung unterhalb von 80 Prozent ein Nationaler Aktionsplan verpflichtend sei.

Quelle: ntv.de, AFP

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