Abschiebung behinderter KinderUN-Ausschuss rügt Schweden

Der UN-Menschenrechtsausschuss hat Schweden wegen der zweimaligen Abschiebung eines Kindes mit Behinderungen nach Albanien gerügt.
Vor der Abschiebung eines Kindes mit schweren Behinderungen und lebensbedrohlichen Erkrankungen müssten Staaten eine "strenge individuelle Beurteilung" der Lage vornehmen und sicherstellen, "dass wesentliche Behandlungen und Medikamente" im Zielland zugänglich seien, erklärte das UN-Gremium am Montag in Genf. In der bereits Ende März ergangenen Entscheidung heißt es weiter, Staaten dürften keine Menschen abschieben, wenn "stichhaltige Gründe für die Annahme vorliegen, dass im Zielland die Gefahr eines irreparablen Schadens" für diese besteht. In dem konkreten Fall habe die Abschiebung die Rechte des betroffenen Kindes verletzt.
Die Beschwerde geht auf den Fall eines heute 21-jährigen Albaners zurück, der an zahlreichen Krankheiten leidet, darunter an Autismus, Epilepsie und spastischer Zerebralparese. Seine Familie und er waren 2012 erstmals nach Schweden gekommen. Nach Jahren erfolgloser Asylanträge wurde die Familie 2016 in ihre Heimat abgeschoben - damals war das Kind zehn Jahre alt. Die Familie kehrte kurz darauf wieder nach Schweden zurück, bevor sie 2019 erneut abgeschoben wurde.
Wie der Betroffene gegenüber dem Menschenrechtsausschuss erklärte, hält er sich derzeit erneut in Schweden auf, ihm stehe jedoch eine dritte Abschiebung bevor. Der Ausschuss forderte die schwedischen Behörden auf, das Asylgesuch des inzwischen Erwachsenen erneut zu prüfen.
Der UN-Menschenrechtsausschuss besteht aus 18 Sachverständigen und wacht über den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, einem völkerrechtlichen Vertrag, den auch Schweden unterzeichnet hat. Er kann Staaten nicht dazu zwingen, seinen Entscheidungen Folge zu leisten.