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Höhere staatliche AnreizeUnion und SPD beschließen milliardenschwere Förderung für neue Gaskraftwerke

09.07.2026, 17:43 Uhr
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Berlin, Deutschland: Deutscher Bundestag: 88. Bundestagssitzung: Blick ins Plenum zu Beginn der Sitzung (Foto: picture alliance / dts-Agentur)

Mit höheren staatlichen Anreizen und gelockerten Regeln treibt die Regierungskoalition aus Union und SPD den Bau neuer Gaskraftwerke voran.

Mit höheren staatlichen Anreizen und gelockerten Regeln treibt die Regierungskoalition aus Union und SPD den Bau neuer Gaskraftwerke voran. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz. Damit sollen Investoren für die Errichtung steuerbarer Anlagen gewonnen werden, die ab 2031 die Stromversorgung sichern, wenn Wind- und Solarstrom nicht ausreichen. Neue Gaskraftwerke müssen später auf Wasserstoff umgerüstet werden können und ab dem Jahr 2045 klimaneutral betrieben werden. Insgesamt sollen zunächst neue Kapazitäten von elf Gigawatt ausgeschrieben werden, was rund zwölf Gigawatt installierter Leistung entspricht. Die Kosten in Milliardenhöhe sollen über eine Umlage auf den Strompreis finanziert werden.

Das Gesetz sieht unter anderem einen Höchstwert bei den Ausschreibungen von 244.000 Euro je Megawatt reduzierter Leistung pro Jahr vor. Diese sogenannten Langzeitkapazitäten müssen bei einer geforderten ununterbrochenen Stromlieferung über zehn Stunden 80 Prozent ihrer Leistung bereitstellen. Mit diesen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf reagierte die Koalition auf Kritik aus der Energiewirtschaft, wonach sich bei einem geringeren Preisdeckel und strengeren Vorgaben nicht genügend Investoren finden ließen.

AUSSCHREIBUNGEN SOLLEN IM SEPTEMBER ANLAUFEN

Auf diese Langzeitkapazitäten entfallen neun Gigawatt reduzierter Leistung, die zunächst ausgeschrieben werden sollen. Weitere zwei Gigawatt Erzeugungskapazitäten sollen 2027 folgen. Neben Gaskraftwerken können sich grundsätzlich auch Speicher beteiligen, wenn sie die Ausschreibungsbedingungen erfüllen.

Nach Angaben aus dem Wirtschaftsministerium sollen die ersten Ausschreibungen noch 2026 im September und Dezember starten. Voraussetzung dafür ist eine beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission. Das Ministerium zeigte sich zuversichtlich, diese rechtzeitig zu erhalten. Die Betreiber erhalten über einen sogenannten Kapazitätsmarkt Geld für das Bereithalten der Anlagen. Die Regierung rechnet dafür im Jahr 2031 mit Kosten von einer bis drei Milliarden Euro, die ab 2032 auf 0,9 bis 2,3 Milliarden Euro jährlich sinken sollen. Finanziert werden soll dies über eine Umlage auf den Strompreis, die ab 2031 erhoben werden soll. Die Details soll ein Kapazitätsmarktgesetz 2027 regeln.

Quelle: ntv.de

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