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Insgesamt 4.807 Menschen Zahl der Abschiebungen aus Deutschland sinkt im ersten Quartal deutlich im Vergleich zum Vorjahr

30.04.2026, 15:36 Uhr
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Aus Deutschland sind im ersten Quartal dieses Jahres deutlich weniger Ausreisepflichtige abgeschoben worden als im Vorjahreszeitraum.

Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervor. Danach wurden in den ersten drei Monaten dieses Jahres insgesamt 4.807 Menschen in ihr Herkunftsland zurückgeführt oder in ein EU-Land gebracht, das für ihr Asylverfahren verantwortlich ist.

Zwischen Anfang Januar 2025 und Ende März 2025 waren 6.515 Menschen aus Deutschland abgeschoben werden. Zuerst hatte die "Neue Osnabrücker Zeitung" über die Statistik berichtet.

Türkei kooperiert bei Abschiebungen

Mit 601 Abgeschobenen war die Türkei demnach in den ersten drei Monaten dieses Jahres das Hauptzielland, gefolgt von Georgien mit 266 Abschiebungen und Nordmazedonien, wohin 230 Abschiebungen erfolgten.

Was auffällt, wenn man die Zielstaaten für Abschiebungen Anfang 2025 und Anfang dieses Jahres vergleicht: Nach Spanien und Frankreich wurden im ersten Quartal dieses Jahres weniger Menschen überstellt. Für Spanien waren es 192 Abgeschobene nach 325 Abschiebungen im Vorjahresquartal. Nach Frankreich gingen 174 Abschiebungen nach 333 Anfang 2025.

Einen direkten Zusammenhang zwischen der seit rund eineinhalb Jahren sinkenden Zahl von unerlaubten Einreisen und Asylerstanträgen sieht man insgesamt bisher nicht. Denn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nutzt die durch den Rückgang der Antragszahlen freigewordenen Kapazitäten, um Altfälle zu bearbeiten, die im Falle einer Ablehnung des Schutzersuchens teils eine Abschiebung nach sich ziehen können.

Bei den sogenannten Dublin-Überstellungen in EU-Staaten wie Frankreich oder Spanien ist ein Zusammenhang zwischen der gesunkenen Zahl der Einreisen und den selteneren Abschiebungen jedoch zu vermuten. Denn nach den geltenden Dublin-Regeln ist eine Überstellung in einen anderen EU-Staat nur innerhalb einer bestimmten Frist möglich. Verstreicht diese, überträgt sich die Verantwortung für das Asylverfahren auf den Staat, in dem sich der Antragsteller aufhält. Das Bamf ist daher vor allem bei EU-Zielstaaten, die bei der Rücknahme kooperieren, bemüht, diese Fälle rasch zu bearbeiten.

Quelle: ntv.de, dpa

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