Wirtschaft

Niederlage im Markenrechtsstreit Amazon muss für Fake-Louboutins haften

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Auf Amazon wird regelmäßig Werbung von Schuhen mit roter Sohle gezeigt, die nach Angaben Louboutins ohne seine Zustimmung von Dritten in den Verkehr gebracht werden.

(Foto: REUTERS)

Der Designer Louboutin ist bekannt für edle Frauenschuhe mit roter Sohle. Auf Amazon tauchen immer wieder Fälschungen auf, die täuschend echt aussehen. Der EuGH entscheidet nun, dass Online-Händler Amazon für die Markenrechtsverletzung verantwortlich gemacht werden kann.

Im Streit mit dem Luxusschuh-Designer Louboutin um den Schutz geistigen Eigentums hat der Online-Riese Amazon vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage einstecken müssen. Amazon kann unter bestimmten Umständen für Markenrechtsverletzungen Dritter verantwortlich gemacht werden. Das teilten die Richter in Luxemburg mit.

Louboutins bekannteste Waren sind edle Frauenschuhe mit roter Sohle. Die rote Farbe der Außensohle hat der Franzose unter anderem in der EU als geschützte Marke eintragen lassen. Auf Amazon wird jedoch regelmäßig Werbung von Schuhen mit roter Sohle gezeigt, die nach Angaben Louboutins ohne seine Zustimmung von Dritten in den Verkehr gebracht werden. Der Designer sieht seine Markenrechte auch durch Amazon verletzt und klagte deshalb in Belgien und Luxemburg gegen das Unternehmen.

Anzeige

Knackpunkt war nun, ob der Betreiber eines Online-Marktplatzes wie Amazon unmittelbar für die Verletzung von Markenrechten haftet, auch wenn es um die Anzeige eines Dritten geht. Dies bestätigte der EuGH jetzt. Wenn die Nutzer der Website den Eindruck hätten, dass in Amazons Namen und auf dessen Rechnung die Pumps verkauft würden, könne man davon ausgehen, dass Amazon das eingetragene Zeichen von Louboutin selbst benutze.

Nationale Gerichte entscheiden letztendlich

Das sei unter anderem dann der Fall, wenn Amazon alle Anzeigen auf der Webseite einheitlich gestalte, sein eigenes Händlerlogo auch auf den Anzeigen von Drittverkäufern präsentiere und die Schuhe lagere und verschicke. Ob im konkreten Fall tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, müssen die nationalen Gerichte entscheiden. Vor Gerichten in Luxemburg und Belgien will der Designer erreichen, dass seine Schuhe nicht von Dritten über Amazon verkauft werden dürfen. Zudem fordert er Schadenersatz von dem Onlinehändler.

Die Gerichte in Belgien und Luxemburg müssen nun urteilen, ob eine Markenverletzung vorliegt und Louboutin Unterlassung und Schadenersatz von Amazon zustehen. Dabei müssen sie die Rechtsauffassung des EuGH berücksichtigen.

Quelle: ntv.de, lve/dpa

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