Streit um Sandalen Birkenstock verliert gegen Aldi vor Gericht
28.11.2024, 17:03 Uhr Artikel anhören
Birkenstock sieht sich selbst als "Erfinder des Fußbetts" und erfreut sich weltweiter Beliebtheit.
(Foto: picture alliance/dpa)
Ähnelt eine Sandale im Sortiment von Aldi zu sehr einem Modell von Birkenstock? Zwei Gerichte verneinen nun entsprechende Unterlassungs- und weitere Ansprüche des berühmten Schuhherstellers aus Rheinland-Pfalz.
Birkenstock muss im Streit mit Aldi um das Design einer Sandale im Sortiment des Discounters auch in zweiter Instanz eine Niederlage einstecken. Das Oberlandesgericht München bestätigte ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz, wie ein Gerichtssprecher sagte. Diese hatte die Klage gegen eine Sandale mit großer Schnalle abgewiesen.
Birkenstock hatte design- und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche, Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche sowie Rückruf-, Vernichtungs-, Kostenerstattungs- und Schadensersatzfeststellungsansprüche gegen Aldi geltend gemacht. Der Schuhhersteller hatte seine Rechte durch Schuhe im Sortiment des Discounters verletzt gesehen. Das Gericht folgte dieser Bewertung allerdings nicht. Bei dem besagten Birkenstock-Schuh handelt es sich um das Modell Madrid Big Buckle.
Die Ursprünge von Birkenstock mit Hauptsitz in Linz am Rhein in Rheinland-Pfalz reichen bis ins Jahr 1774 zurück. Vor fast 250 Jahren legte Johannes Birkenstock nach Unternehmensangaben das Fundament für "eine Schumacherdynastie". Das Unternehmen bezeichnet sich selbst als "Erfinder des Fußbetts".
Quelle: ntv.de, fzö/dpa