Wirtschaft

Bei vielen kommt zu wenig an Die Milliarden-Illusion der Corona-Hilfen

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Weil Hotels und Gastronomie schließen müssen, bleiben auch anderen Branchen die Kunden weg.

(Foto: imago images/penofoto)

Manche Unternehmen könnten mit den Novemberhilfen ein Plus erzielen. Die Vorstellung, dass der Bund Milliarden Euro zu viel auszahlen könnte, führt aber in die Irre. Das größere Problem ist, dass viele notleidende Betriebe leer ausgehen werden.

Auf dem Papier hört sich das gut an, zu gut sogar: Wenn ein Betrieb im Zuge des sogenannten "November-Lockdowns" dichtmachen muss, erstattet der Staat 75 Prozent des Umsatzes. Da könnte mancher Unternehmer einen guten Schnitt machen. Denn in vielen kleinen Unternehmen betragen die Fixkosten, also die Ausgaben, die wie die Miete und Pacht auch ohne Geschäftsbetrieb anfallen, weniger, als der Bund nun zu zahlen bereit ist. Insgesamt zehn Milliarden Euro könnte der Bund für die Monate November und Dezember wegen dieser Regelung zu viel auszahlen, errechnete das Institut der deutschen Wirtschaft. Dass es zu dieser Größenordnung kommt, ist allerdings unwahrscheinlich. Viel größer dürfte der Schaden sein, auf dem Unternehmen sitzenbleiben, weil die Hilfen sie kaum oder gar nicht erreichen - wie schon bei den bisherigen Hilfspaketen.

Konkrete Zahlen gibt es zu den sogenannten Novemberhilfen noch nicht. Sie können überhaupt erst seit wenigen Tagen - fast einen Monat nach Schließung der betroffenen Betriebe - beantragt werden. Viele Unternehmer wissen aber schon jetzt, dass sie nichts oder nur einen Bruchteil ihrer Einbußen erstattet bekommen werden. Denn in konkreten Einzelfällen werden die zunächst großzügig erscheinenden Bedingungen der Hilfen zu unüberwindbaren Hürden.

Da sind etwa die Hoteliers, die nach der langen Zwangspause im Frühjahr für November und Dezember dieses Jahres hervorragende Buchungszahlen und damit die Hoffnung hatten, sie könnten ihre Verluste für das Gesamtjahr zumindest etwas begrenzen. Dazu hatten viele touristische Hotels ihre traditionellen Betriebsferien im November, dem schwächsten Monat in vielen deutschen Urlaubsgebieten, für dieses Jahr gestrichen. Sie hatten ja bereits mehr als genug geschlossen, um die üblichen Renovierungen und ähnliches durchzuführen. Da sie aber im vergangenen Jahr im November keinen oder kaum Umsatz gemacht hatten, qualifizieren sie sich nicht für die Novemberhilfen. Denn der Vorjahresmonat gilt als Berechnungsgrundlage für den zu erstattenden Umsatz.

Bisherige Überbrückungshilfen kaum abgerufen

Und dann sind da die vielen Einzelhändler, denen aufgrund der geschlossenen Beherbergungsbetriebe in den Urlaubsregionen oder der ausfallenden Weihnachtsmärkte die Kunden wegbrechen. Zwar sind auch indirekt von der angeordneten Schließung der Gastronomie betroffene Firmen berechtigt, die Novemberhilfen zu beantragen. Allerdings nur solche, die nachweisen können, dass sie mindestens 80 Prozent ihres Umsatzes mit "von der Schließungsanordnung betroffenen Unternehmen erzielen". Das Finanzministerium führt als Beispiel eine Wäscherei an, die für die geschlossenen Hotels arbeitet. Alle Reinigungen, die auch nur zu beispielsweise 25 Prozent andere Textilien waschen, gehen ebenso leer aus wie die Einzelhändler, die zwar ihr Geschäft mit den Touristen machen, aber nicht direkt mit den geschlossenen Hotels.

Zwar gibt es seit Beginn der Pandemie zahlreiche, teils kriminelle Versuche, sich an den staatlichen Hilfen zu bereichern. Das größere Problem ist jedoch, dass ein Großteil der Milliarden nicht bei den Betroffenen ankommt. Das war schon bei den vorhergehenden Hilfsmaßnahmen so. Von den vorgesehenen 25 Milliarden Euro für die Überbrückungshilfe I für die Zeit von Mai bis August wurde nur etwas mehr als fünf Prozent ausgezahlt. Von der bis Ende des Jahres laufenden Überbrückungshilfe II wurde bislang noch viel weniger abgerufen. Aufgrund der bürokratischen Hürden dürfte auch das Volumen der Novemberhilfen am Ende deutlich geringer ausfallen als die versprochenen Milliardensummen.

Quelle: ntv.de

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