Wirtschaft

Verbraucherzentrale-Sammelklage Millionen Facebook-Nutzer können Schadenersatz einfordern

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos
Bei Facebook hatte es 2021 einen Datenschutzskandal gegeben.

Bei Facebook hatte es 2021 einen Datenschutzskandal gegeben.

(Foto: picture alliance / NurPhoto)

Reichtümer sind nicht zu erwarten, aber nach einem Datenleck bei Meta haben auch deutsche Facebook-Nutzer die Chance auf Schadenersatz. Sie können sich einer Sammelklage der Verbraucherzentrale anschließen. Insgesamt sind Hunderte Millionen Menschen weltweit betroffen.

Opfer eines großangelegten Datendiebstahls bei Facebook vor einigen Jahren haben bald eine recht einfache Möglichkeit, kostenlos Schadenersatz einzufordern. Millionen in Deutschland lebende Betroffene könnten sich einer Sammelklage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta anschließen, kündigte der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin an. Mit diesem Schritt könnten auch mögliche Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern zum Jahreswechsel nicht mehr verjähren.

Hintergrund ist ein Vorfall aus dem Jahr 2021: Unbekannte hatten Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzerinnen und -Nutzern aus 106 Ländern im Internet veröffentlicht. In Deutschland sollen rund sechs Millionen Menschen betroffen sein. Es hagelte allein hier Tausende Klagen. Meta gewann viele Verfahren und gab sich stets überzeugt, die Klagen seien haltlos und unbegründet.

Lange war jedoch strittig, unter welchen Voraussetzungen man Schadenersatz geltend machen kann. Mitte November entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass dafür der Nachweis reicht, zu den Opfern des Datendiebstahls zu zählen. Es sei weder nötig, dass die Daten nachweislich missbraucht wurden. Noch müssten die Betroffenen Belege dafür liefern, dass sie nun in besonderer Weise beeinträchtigt sind - etwa in Angst und Sorge.

Richtwert 100 Euro

Beim bloßen Kontrollverlust könne der Schadenersatz aber nicht allzu hoch ausfallen, sagte der Vorsitzende Richter in Karlsruhe und nannte 100 Euro als Beispiel. Sei ein Betroffener beispielsweise auch psychisch beeinträchtigt, müsse das mitberücksichtigt und der Betrag entsprechend erhöht werden.

Wer sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherschützer anschließen möchte, muss voraussichtlich bis zum neuen Jahr warten. Das Bundesamt für Justiz müsse erst das Klageregister öffnen, hieß es. Um auf dem Laufenden zu bleiben, könnten Interessierte einen News-Alert des Verbands abonnieren.

Quelle: ntv.de, rog/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen