Wirtschaft

Zustimmung erforderlich Facebook will wieder Gesichter erkennen

Facebooks Gesichtserkennung stieß in Europa auf heftigen Widerstand und wurde daraufhin vorübergehend deaktiviert.

Facebooks Gesichtserkennung stieß in Europa auf heftigen Widerstand und wurde daraufhin vorübergehend deaktiviert.

(Foto: picture alliance / Fredrik Von E)

Eltern dürfen auf Facebook künftig über Informationen ihrer unter 16-jährigen Kinder mitbestimmen. Der Konzern geht damit einen weiteren Schritt, die neuen EU-Datenschutzregeln zu erfüllen – bringt aber gleichzeitig seine umstrittene Gesichtserkennung zurück nach Europa.

Gemeinsam mit Maßnahmen zur Umsetzung der ab 25. Mai greifenden EU-Datenschutzverordnung wird Facebook nach Jahren seine Gesichtserkennungs-Funktion auch in Europa wieder aktivieren. Facebook hatte die Gesichtserkennung, bei der Nutzer in Fotos automatisch markiert werden können, in Europa zunächst im Sommer 2011 freigeschaltet, stieß dabei aber auf den Widerstand europäischer Datenschützer. Deshalb stoppte der Konzern die Funktion und verpflichtete sich im Herbst 2012, die dabei erzeugten Daten wieder zu löschen.

Jetzt soll die Gesichtserkennung erst nach ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer eingeschaltet werden. Dass sie zurückkommen soll, hatte Facebook bereits im März angekündigt. Als Vorteil für die Nutzer führt Facebook auch an, dass sie benachrichtigt werden können, wenn jemand ohne ihr Wissen ein Foto von ihnen bei Facebook hochlädt. Die Gesichtserkennung für in Europa zunächst nur für die Facebook-Plattform verfügbar gemacht, nicht für die ebenfalls zum Konzern gehörenden Fotodienst Instagram und den Messenger WhatsApp. Für Nutzer im Alter unter 18 Jahren bleibt die Gesichtserkennung grundsätzlich ausgeschaltet.

EU schreibt Altersprüfung nicht vor

Außerdem kündigte Facebook an, die Eltern von Nutzern im Alter unter 16 Jahren künftig mitentscheiden zu lassen, ob die Teenager in dem Netzwerk Informationen wie Religionszugehörigkeit oder politische Ansichten preisgeben. Diese Neuerung ist eine der Maßnahmen zur Erfüllung der ab Ende Mai gültigen EU-Anforderungen.

Eltern werden auch absegnen können, ob die Jugendlichen personalisierte Werbung auf Basis von Daten anderer Unternehmen angezeigt bekommen und ob sie angeben, an Personen welchen Geschlechts sie interessiert sind. Das Mindestalter für die Nutzung von Facebook bleibt bei 13 Jahren. Facebook betont zugleich, dass die EU-Grundverordnung nicht vorschreibe, das Alter der Nutzer zu überprüfen.

Das Online-Netzwerk werde aber wie gefordert "angemessene" Anstrengungen unternehmen, um die nötige Zustimmung der Eltern zu verifizieren. Die Teenager können dafür nach ihren Eltern bei Facebook suchen, damit das Online-Netzwerk ihnen eine Anfrage zur Bestätigung der Profil-Einstellungen schicken kann. Alternativ können die Jugendlichen auch eine E-Mail-Adresse der Eltern angeben.

"Pflicht erfüllt"

Facebook sehe damit seine Verpflichtungen ausreichend erfüllt, heißt es. Zugleich können auch nach bisheriger Praxis Nutzer aufgefordert werden, ihr Alter nachzuweisen, wenn Facebook Hinweise bekommt, dass sie jünger als 13 Jahre sind. Im Jahresverlauf will das Online-Netzwerk zudem weltweit eine speziell an Teenager gerichtete Seite mit Datenschutz-Informationen verfügbar machen.

In den vergangenen Wochen hatte Facebook zur Umsetzung der Datenschutzverordnung bereits unter anderem die Verwaltung und das Herunterladen von Daten vereinfacht. Jetzt wurde unter anderem angekündigt, dass die Nutzer ausdrücklich gefragt werden, ob für sie Werbung auch auf Basis von Daten anderer Firmen personalisiert werden soll und ob sie in ihrem Facebook-Profil weiterhin Angaben zu politischen Ansichten, Religionszugehörigkeit oder Beziehungsstatus machen wollen.

Das Online-Netzwerk bekräftigte am Mittwoch auch, dass die von der Grundverordnung vorgeschriebenen Datenschutz-Werkzeuge für Nutzer weltweit verfügbar sein werden. Sie könnten aber etwas später oder in etwas abgewandelter Form eingeführt werden, hieß es. Der Datenschutz bei Facebook steht gerade im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit durch den Skandal um den Abfluss der Informationen von Dutzenden Millionen Nutzern an Cambridge Analytica. Die Änderungen gemäß der EU-Verordnung wurden aber bereits seit Monaten vorbereitet.

Quelle: ntv.de, mra/dpa

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