Kann nicht wie geplant greifen Festpreis-Verträge torpedieren Gas-Umlage der Ampel
03.08.2022, 16:38 Uhr
Wegen der Gas-Umlage, die ab Oktober kommen soll, werden Firmen und Privathaushalte um voraussichtlich mehrere hundert Euro pro Jahr zusätzlich belastet.
(Foto: dpa)
Energieimporteure erhalten künftig einen Ausgleich für wegen ausgefallener Lieferungen aus Russland teuer nachgekauftes Gas. Zahlen muss das der Verbraucher. Die Gas-Umlage soll diese Sonderregelung rechtlich absichern, bestimmte Vertragsklauseln könnten zum Stolperstein werden.
Die Umlage auf alle Gas-Kunden kann Regierungskreisen zufolge nicht so wie derzeit geplant erhoben werden. Die Rechtslage nach dem Energie-Sicherungsgesetz (ENSIG) erlaube dies für Kunden mit Festpreis-Verträgen nicht, sagten Regierungs- und Koalitionsvertreter der Nachrichtenagentur Reuters. Es geht dabei nach ersten Schätzungen aus der Branche um ein Viertel aller Verträge vorwiegend mit Haushalts- und Industrie-Kunden, die auf teils mehrere Jahre festgelegte Preise oder spezielle Klauseln zu staatlichen Umlagen hätten.
Als Lösung werde nun erwogen, im September das ENSIG noch einmal zu ändern, damit die Umlage so wie vorgesehen ab Oktober greifen kann. Den Kunden droht zudem ab November eine zweite Gas-Abgabe nach dem Gas-Speichergesetz. Branchenkreisen zufolge wollten die Versorger darauf zunächst wegen geringer Beträge verzichten. Durch das kürzlich verschärfte Gas-Speichergesetz habe sich dies geändert. Das Bundeswirtschaftsministerium wollte sich auf Anfrage nicht äußern.
Die Umlage soll Importeuren wie Uniper zugutekommen, die ausgefallene Lieferungen aus Russland kurzfristig und teuer am Markt nachkaufen müssen. Wegen bestehender Verträge mit den Kunden dürfen sie diese aber bisher nicht weitergeben. 90 Prozent der Extra-Kosten der Importeure sollen demnach auf alle Kunden weitergegeben werden - und zwar mit einem gleichen Betrag pro Kilowattstunde für jeden unabhängig davon, wo er seinen Vertrag geschlossen hat. Für einen vierköpfigen Haushalt könnten diese Zusatzkosten von bis zu 1000 Euro bedeuten - zusätzlich zu den bereits jetzt im Vertrag zu bestimmten Fristen möglichen Preis-Erhöhungen.
Die Bundesregierung hatte bei der Verkündung der Umlage weitere Entlastungen angekündigt. Zu Beginn kommenden Jahres soll es eine Wohngeldreform geben, der Kreis der Berechtigten soll ausgeweitet werden. Ebenfalls zum 1. Januar 2023 soll ein Bürgergeld kommen, welches das bisherige Hartz IV-System ablösen soll. In der Koalition sind aber die genauen Konditionen noch umstritten. Die Regierung will außerdem Kündigungsschutzregeln überprüfen, sodass überforderten Mietern der Mietvertrag oder Energiekunden der Liefervertrag nicht gekündigt werde.
Quelle: ntv.de, mba/rts