Aktivisten reichen Klage ein Fitbit droht Prozess wegen Datenschutz-Regeln
31.08.2023, 10:43 Uhr Artikel anhören
Die Uhren und Armbänder von Fitbit sind nach wie vor beliebt.
(Foto: imago/MIS)
Die Google-Tochter Fitbit ist vor allem für ihre Fitnessarmbänder bekannt. Die sind nicht nur unter Sportlern verbreitet. Die Tracker würden jedoch gegen europäische Datenschutz-Regeln verstoßen, meldet die Organisation "None of Your Business". Sie verklagt das Unternehmen.
Die Datenschutz-Organisation "None of Your Business" (NOYB) verklagt Fitbit wegen angeblicher Verstöße gegen europäische Datenschutz-Regeln. Der Anbieter von Fitness-Trackern zwinge Nutzer, Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU zuzustimmen, und biete keine Möglichkeit, die Zustimmung zu widerrufen, teilte die vom Aktivisten Max Schrems gegründete Gruppe NOYB mit. Der Widerruf sei nur durch eine Löschung des Nutzerkontos möglich, wobei der Anwender die Aufzeichnungen seiner Trainingseinheiten und Gesundheitsdaten verliere.
Fitbit, das zum Internet-Konzern Google gehört, verkauft Armbänder und Uhren, die die Aktivität der Nutzer aufzeichnen, sowie bestimmte Körperfunktionen wie Herzfrequenz oder Schlafzyklen. "Obwohl das Unternehmen sensibelste Gesundheitsdaten sammelt, ist es erstaunlich, dass es nicht einmal versucht, die Verwendung dieser Daten offenzulegen, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist", sagte NOYB-Anwalt Bernardo Armentano.
NOYB verklagte bereits zahlreiche Technologiekonzerne
Bei einer Verletzung der europäischen Datenschutz-Richtlinie drohen Strafen von bis zu vier Prozent des jährlichen weltweiten Firmenumsatzes. Im Jahr 2022 erwirtschaftete die Alphabet-Tochter Google Erlöse von 280 Milliarden Dollar. Die in Wien ansässige Gruppe NOYB hat in der Vergangenheit zahlreiche Technologiekonzerne wegen Datenschutz-Verstößen verklagt und teilweise milliardenschwere Strafen erwirkt.
Erst im Mai verhängte die irische Datenschutzbehörde eine Rekordstrafe von 1,2 Milliarden Euro gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta. Hintergrund war die Übertragung von Daten aus der EU auf US-Server. Auslöser für das Verfahren war eine Beschwerde von Schrems. Der Beschluss bezieht sich nur auf Facebook, nicht auf die anderen Dienste des Konzerns.
Quelle: ntv.de, tkr/rts