Kartellamt genehmigt Pläne Für Zuckerindustrie gilt Sonderregel bei Gasknappheit
06.09.2022, 14:27 Uhr
Die 18 Zuckerfabriken der vier beteiligten Unternehmen in Deutschland werden zum größeren Teil mit Erdgas betrieben.
(Foto: imago images/Rainer Weisflog)
Um auf eine Gasknappheit reagieren zu können, stellen deutsche Zuckerhersteller die Energieversorgung ihrer Fabriken um. Weil das aber nicht vor dem Winter vollzogen ist, erlaubt das Kartellamt dem Industriezweig zeitlich begrenzte Pläne zur Zusammenarbeit.
Das Bundeskartellamt hat der deutschen Zuckerindustrie grünes Licht für ihre Kooperationspläne im Falle eines Gasnotstandes gegeben. Das teilte die Wettbewerbsbehörde in Düsseldorf mit. Damit können sich die vier in Deutschland produzierenden Zuckerhersteller - Nordzucker, Südzucker, Pfeifer & Langen und Cosun Beet - gegenseitig freie Produktionskapazitäten in mit Mineralöl oder Kohle betriebenen Anlagen zur Verfügung stellen, falls es im kommenden Winter zur Kappung der Gasversorgung kommt.
Genehmigt worden sei "eine einmalige und zeitlich befristete Kooperation für den Fall eines Gasnotstandes", sagte Behördenchef Andreas Mundt. Dadurch soll verhindert werden, dass bei einem Produktionsstillstand in den gasbefeuerten Zuckerfabriken große Teile der Rüben-Ernte verderben und es zu übermäßigen Preisspitzen bei Zucker komme, sagte er.
Nach Angaben des Bundeskartellamtes werden die 18 Zuckerfabriken der vier beteiligten Unternehmen in Deutschland zum größeren Teil mit Erdgas betrieben. Die Unternehmen hätten zwar erhebliche Anstrengungen unternommen, die Anlagen von Erdgas auf andere Brennstoffe wie Heizöl oder Kohle umzustellen. Dies sei jedoch in der Kürze der Zeit bei einigen Fabriken nicht möglich gewesen.
Die Ausnahmeerlaubnis der Wettbewerbshüter ist bis Juni 2023 begrenzt. Großen Wert legt das Bundeskartellamt dabei darauf, den Informationsfluss über Produktionskosten und Kundenbeziehungen zwischen den Unternehmen bei der Kooperation auf das unerlässliche Minimum zu reduzieren.
Quelle: ntv.de, mba/dpa