Wirtschaft

Daten zu Unrecht gespeichert Google löscht Informationen von Millionen Chrome-Nutzern

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Die jetzt geschlossene Vereinbarung sieht keinen Schadenersatz für einzelne Chrome-Nutzer vor. Sie ermöglicht es Einzelpersonen jedoch, Ansprüche geltend zu machen.

Die jetzt geschlossene Vereinbarung sieht keinen Schadenersatz für einzelne Chrome-Nutzer vor. Sie ermöglicht es Einzelpersonen jedoch, Ansprüche geltend zu machen.

(Foto: zz/John Nacion/STAR MAX/IPx)

Weil sie im "Inkognito"-Modus surften, gingen viele Nutzer des Google-Browsers Chrome davon aus, dass ihr Surf-Verhalten nicht beobachtet und keine Daten dazu gespeichert werden. Weil das aber nicht der Fall ist, wurde Google Irreführung vorgeworfen. In einem Vergleich lenkt das Unternehmen nun ein.

Google plant die Vernichtung von Daten, die das Surfverhalten von Millionen von Nutzern widerspiegeln. Dies ist Teil einer Einigung in einem Rechtsstreit, in dem das Unternehmen beschuldigt wurde, Nutzer ohne deren Wissen zu erfassen. In der Sammelklage, die im Jahr 2020 eingereicht wurde, wurde Google vorgeworfen, die Nutzer darüber in die Irre geführt zu haben, wie der Browser Chrome die Aktivitäten derjenigen verfolgt, die die private Option "Inkognito" zum Surfen nutzen.

In der Klage wurde behauptet, dass die Marketing- und Datenschutzhinweise von Google die Nutzer nicht ordnungsgemäß über die Art der gesammelten Daten informierten, einschließlich der Details darüber, welche Websites sie besuchten. Der Vergleich, der nun beim Bundesgericht in San Francisco eingereicht wurde, legt die Maßnahmen fest, die das Unternehmen ergreifen wird, um seine Praktiken im Zusammenhang mit dem privaten Surfen zu ändern.

Bereits 50 Klagen eingereicht

Den Gerichtsunterlagen zufolge hat Google zugestimmt, Milliarden von Datenpunkten zu vernichten, die es laut Klage unrechtmäßig gesammelt hat. Außerdem muss das Unternehmen die Angaben über die beim privaten Surfen gesammelten Daten aktualisieren und den Nutzern die Möglichkeit zu geben, Cookies von Drittanbietern in dieser Einstellung zu deaktivieren.

Die Vereinbarung sieht keinen Schadenersatz für einzelne Nutzer vor. Die Einigung ermöglicht es Einzelpersonen jedoch, Ansprüche geltend zu machen. Die Anwälte der Kläger haben bereits 50 Klagen vor einem kalifornischen Bundesgericht eingereicht.

Quelle: ntv.de, mbo/DJ

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