Wirtschaft

Forderungen und Gegenforderungen Middelhoff ist pleite

Das Insolvenzverfahren gegen Middelhoff ist eröffnet.

Das Insolvenzverfahren gegen Middelhoff ist eröffnet.

(Foto: picture alliance / dpa)

Der Fall des früheren Top-Managers Thomas Middelhoff hat einen weiteren Tiefpunkt erreicht. Das Amtsgericht Bielefeld eröffnet das Insolvenzverfahren. Der zuständige Verwalter steht vor einer Detektivarbeit.

Das Amtsgericht Bielefeld hat das Insolvenzverfahren gegen den früheren Top-Manager Thomas Middelhoff nach Angaben seines Insolvenzverwalters eröffnet. Middelhoff-Insolvenzverwalter Thorsten Fuest sagte, seine Aufgabe sei es nun, das Vermögen des Insolvenzschuldners zu verwerten und an die Gläubiger zu verteilen.

Dabei erwartet Funk eine äußerst aufwendige Ermittlungsarbeit, da es einige strittige Vermögensverfügungen und Ansprüche aus der Vergangenheit gebe. Diese müssten juristisch bewertet und gegebenenfalls gerichtlich geklärt werden, so der Insolvenzverwalter.

Middelhoff hatte Ende März Privatinsolvenz beantragt. Rund 50 Gläubiger - zum Beispiel Banken und Fondsgesellschaften - verlangen von dem Manager zusammengerechnet einen hohen zweistelligen Millionenbetrag. Vielfach erhebt Middelhoff aber auch Gegenforderungen.

Prüfung am 21. September

Bereits im Mai hatte Fuest gesagt, er wolle prüfen, ob einzelne Gläubiger oder Personen, die Middelhoff nahestehen, vor der Privatinsolvenz Sondervorteile genossen hätten. Falls ja, werde er die Regelungen anfechten.

"Sämtliche derzeit bekannten Gläubiger werden Unterlagen aus meinem Büro erhalten, so dass sie ihre Forderungen bei mir anmelden können", kündigte der Insolvenzverwalter nun an. Geprüft würden die Forderungen am 21. September in einem nicht öffentlichen Termin im Amtsgericht Bielefeld.

Das nun eröffnete Verfahren biete ihm die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung, erklärte Fuest. Seinen Angaben zufolge sieht die Insolvenzordnung vor, dass ein Schuldner nach Ablauf von fünf Jahren nach Verfahrenseröffnung die Restschuldbefreiung erlangen kann.

Verurteilung zu drei Jahren

Im Fall der Befriedigung von mindestens 35 Prozent der Insolvenzforderungen ist demnach eine Verkürzung auf drei Jahre vorgesehen. Abweichend davon könne der Schuldner im Wege eines Insolvenzplans, der den Gläubigern eine bessere Befriedigung ermöglicht, die vorzeitige Restschuldbefreiung erlangen, erläuterte der Insolvenzverwalter.

Middelhoff war Mitte November vom Essener Landgericht wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt worden und hatte anschließend gut fünf Monate in Untersuchungshaft gesessen. Nach Überzeugung des Essener Gerichts hatte Middelhoff Flüge und eine Festschrift zu Unrecht teils über Arcandor abgerechnet. Der frühere Arcandor-Chef legte gegen das Landgerichtsurteil Revision ein, über die der Bundesgerichtshof noch nicht entschieden hat.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa/AFP

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