Wirtschaft

Neue Website geplantMusks X verklagt Startup wegen des Namens Twitter

17.12.2025, 09:31 Uhr
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Der kalifornische Markenrechtler Mark Jaffe sieht X in einer schwachen Position. (Foto: picture alliance / dpa)

Vor rund drei Jahren kauft Elon Musk Twitter. Später benennt er die Plattform um und sagt öffentlich Adieu zum Vogel im Logo. Nun will sich ein Startup den abgelegten Namen sichern. X zieht deswegen vor Gericht und wirft der "Operation Bluebird" Diebstahl vor.

Elon Musks Online-Plattform X wehrt sich gegen den Versuch eines Startups, sich den abgelegten Namen Twitter und das bekannte Logo mit dem blauen Vogel zu sichern. X habe den Namen aufgegeben und die Markenrechte sollten deswegen gelöscht werden, argumentierte die Firma Operation Bluebird in einem Antrag beim amerikanischen Patent- und Markenamt. X kontert in einer Klage, das Startup versuche "dreist, die weltbekannte Marke Twitter zu stehlen".

Tech-Milliardär Musk hatte Twitter vor gut drei Jahren für rund 44 Milliarden Dollar gekauft. Später benannte er die Plattform in X um und ließ konsequent alle Spuren des Namens Twitter ausradieren. Aus Sicht von Operation Bluebird zeugt dies davon, dass X keine Absicht habe, den alten Namen und das Logo zu nutzen - und will beides für sich haben. Man plane eine Website, die Twitter.new heißen solle, hieß es.

X betonte im Gegenzug, die Umgestaltung von Website und App bedeute nicht die Aufgabe der Markenrechte am Namen Twitter und dem Logo. Musks Firma verwies auch darauf, dass Nutzer bei Beiträgen weiterhin von Tweets statt Posts sprächen - und auch nach wie vor den Namen Twitter benutzten. Unter Twitter.new kann man sich unterdessen bereits Nutzernamen sichern. Laut Angaben auf der Website wurden bisher mehr als 145.000 Profilnamen beantragt.

Zwei Markenrechtler, mit denen das US-Portal "Arstechnica" sprach, sehen durchaus Erfolgschancen für das Startup. Stanford-Professor Mark Lemley hält es zwar für möglich, dass X die Marke Twitter behalten kann, aber nur wenn das Unternehmen eine echte Nutzung nachweist oder glaubhaft macht, zur alten Marke zurückzukehren. Er wird zitiert: "Eine rein symbolische Nutzung reicht nicht aus." Verbraucher würden den Namen zwar weiter kennen, doch das ändere am Markenrecht wenig.

Der kalifornische Markenrechtler Mark Jaffe sieht X in einer noch schwächeren Position. Aus seiner Sicht spricht vieles dafür, dass X die Marke aufgegeben hat: "Weil es auf der Website nicht mehr prominent vertreten ist und der Eigentümer sagt, dass es jetzt nicht mehr so heißt."

Quelle: ntv.de, toh/dpa

Elon MuskX (früher Twitter)