Wirtschaft

Fraktion hält auch an Holz fest SPD will Pelletheizungen weiter erlauben

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Das Bedienpanel einer modernen Pelletheizung - die SPD-Fraktion ist gegen ein Verbot.

Das Bedienpanel einer modernen Pelletheizung - die SPD-Fraktion ist gegen ein Verbot.

(Foto: picture alliance/dpa)

Das Wirtschaftsministerium versucht, nicht nur Öl- und Gasheizungen zu verbannen, sondern möglichst weitgehend auch das Heizen mit Biomasse. Doch das Gesetz muss noch durch den Bundestag. Nach der FDP schert nun auch die SPD-Fraktion aus.

Die SPD-Fraktion hat sich gegen ein Verbot von Holz- und Pelletheizungen in Neubauten ausgesprochen. Die parlamentarischen Beratungen stünden erst am Anfang und "in den anstehenden Gesprächen schließen wir keine klimafreundlichen Technologien von vornherein aus", sagte Fraktionsvize Matthias Miersch der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Hauseigentümern müssten auch in Zukunft unterschiedliche Möglichkeiten des Heizens zur Verfügung stehen, "auch Biomasse".

Laut dem Gesetzentwurf für eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist neben einem Verbot des Einbaus von Öl- und Gasheizungen ab dem kommenden Jahr - wenn auch mit vielen Ausnahmen - außerdem vorgesehen, dass Biomasse-Heizungen wie Holzöfen in Neubauten künftig nicht mehr zulässig sind. Das Bundeswirtschaftsministerium verweist insbesondere auf die begrenzte Verfügbarkeit der Brennstoffe. Sie sollten daher vornehmlich im Bestand genutzt werden.

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Das hatte kürzlich bereits der Verband der Waldeigentümer scharf kritisiert. Er argumentierte, Holzenergie sei klimafreundlich, bezahlbar und könne fossile Energieträger wie Erdöl oder Gas ersetzen. Miersch sagte nun der Zeitung, die Hauptsache sei, dass das Heizen wie im Gesetzentwurf vorgesehen künftig zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien beruhe. Die Umstellung auf klimafreundliche Heizungstechnologien müsse "für alle leistbar" sein.

Auch die FDP hat bereits Änderungswünsche zum Gesetzentwurf des Kabinetts angemeldet. Finanzminister Christian Lindner hatte im Namen der FDP-Minister erklärt, sein Ministerium stimme dem Gesetzentwurf "im Bewusstsein" zu, dass die Fraktionen des Bundestages im parlamentarischen Verfahren den Entwurf intensiv beraten und auch "weitere notwendige Änderungen" vornehmen werden. Dabei seien Bedenken im Hinblick auf Finanzierbarkeit und Umsetzbarkeit der Maßnahmen zu berücksichtigen, "um die Bürgerinnen und Bürger möglichst wenig zu belasten".

Quelle: ntv.de, chl/AFP

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