Zuschuss von bis zu 50 Prozent Was sich bei der Heizungsförderung ändern soll

Für alle Heizungsarten gilt, dass sie bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe oder komplett auf Grün-Strom umgestellt sein müssen.
(Foto: IMAGO/Christian Ohde)
Freudige Überraschung: Mit der geplanten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes soll es nicht nur alten Öl- und Gasheizungen an den Kragen gehen, sondern auch den Bürgern bei der Förderungen stärker unter die Arme gegriffen werden. Was sich ändern soll, lesen Sie hier.
Die einen wollen die Welt retten und die Abhängigkeit von nicht als lupenrein befundenen Demokratien als Energielieferanten deutlich reduzieren, die anderen bangen um ihren Lebenstraum - das eigene Häuschen - und fürchten, sich mit dem erzwungenen Einbau einer neuen Heizung finanziell zu ruinieren.
Und die Sache sieht zunächst tatsächlich bedrohlich aus. Am 19. April verabschiedete die Bundesregierung die umstrittene Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Neu eingebaute Heizungen sollen demnach nach den Plänen der Regierung ab dem Jahr 2024 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen und ab 2045 dürfen definitiv keine fossilen Brennstoffe mehr zum Heizen eingesetzt werden. Dazu muss die Quote erneuerbarer Energien deutlich ausgebaut und die Energieeffizienz erhöht werden.
Bisher gilt entgegen dem landläufigen Verständnis, dass Hauseigentümer bis Ende 2025 ohne Weiteres auch eine neue Ölheizung einbauen dürfen. Noch länger gilt dies für Gebäude, in denen keine alternative Wärmeerzeugung zu Öl möglich ist, beispielsweise in Regionen ohne flächendeckende Gasversorgung. In diesem Fall sieht das Klimaschutzpaket Ausnahmeregelungen vor und es dürfen Ölheizungen auch über das Jahr 2025 hinaus eingebaut werden.
Nicht jedem ist bisher klar, was die Reform des GEG konkret im Einzelfall für ihn bedeutet. Und vor allem auch, mit welcher versprochenen Unterstützung er im Fall der Fälle zu rechnen hat. Zeit also, etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Alexander Steinfeldt, Energieexperte von co2online, hilft bei der Einordnung.
Diese Zuschüsse und Förderungen winken
Sollte die Novelle des GEG in ihrer derzeitigen Fassung angenommen werden, wird sich die Förderlandschaft für den Heizungstausch ändern. Es wird aber weiterhin sowohl einen Zuschuss als auch einen Förderkredit für erneuerbare Heizsysteme geben. Auch die steuerliche Abschreibung bleibt erhalten. Die Änderungen betreffen ausschließlich Eigentümer privat genutzter Gebäude.
- Im Vergleich zu den bestehenden Zuschüssen wird es laut neuem GEG eine einheitliche Grundförderung für alle Heizungen, die mit erneuerbarer Energie betrieben werden, geben. Der Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beträgt 30 Prozent der Kosten. Gefördert werden alle erneuerbare Heizungen: elektrische Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Hybridheizungen, Heizung auf der Basis von Solarthermie und Anschlüsse an ein Wärmenetz. Öl- und Gasheizungen werden nicht gefördert.
- Mit dem sogenannten Klimabonus I kann die Förderung um 20 Prozentpunkte erhöht werden. Für bestimmte Eigentümer oder unter bestimmten Bedingungen wird dieser zusätzliche Zuschuss gewährt: Hauseigentümer, die seit 20 Jahren im Haus wohnen und Hauseigentümer über 80 Jahre erhalten den Klimabonus. Genauso haben Hauseigentümer, die ihre 30 Jahre alte Heizung auch ohne Tauschpflicht austauschen, und Sozialleistungsempfänger einen Anspruch auf den Klimabonus.
- Der Klimabonus II beträgt 10 Prozent und gilt für alle Hauseigentümer, bei denen zwar eine Austauschpflicht besteht, die die gesetzlichen Anforderungen aber übererfüllen, also zum Beispiel mindestens 70 Prozent erneuerbare Energien einsetzen.
- In Havariefällen kann der Klimabonus III in Anspruch genommen werden, wenn durch den Heizungstausch statt in drei Jahren bereits innerhalb eines Jahres die 65 Prozent erneuerbare Energien erreicht werden. Der zusätzliche Zuschuss beträgt 10 Prozent.
Es bleibt darüber hinaus die Förderung über den KfW-Förderkredit mit Tilgungszuschuss (KfW 261) bestehen. Über den Kredit können alle Maßnahmen, die die Energieeffizienz von Gebäuden erhöhen, finanziert und gefördert werden. Dazu gehört auch der Heizungstausch. Sowohl Zuschuss als auch Kredit müssen vor Beauftragung und Umsetzung des Heizungstauschs beantragt werden. Wurde der Heizungstausch bereits ohne Förderung umgesetzt, können 20 Prozent der Kosten über die Steuererklärung abgeschrieben werden.
Neben der erwähnten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es auch viele regionale oder manchmal auch lokale Förderprogramme. Hauseigentümer sollten gezielt danach suchen. Ein erster Einstiegspunkt kann der Fördermittelcheck von co2online sein. Hier finden Sanierungswillige für ihr Vorhaben das passende aus über 1000 Förderprogrammen.
Nicht unerwähnt sollte vielleicht bleiben, dass die Förderungen theoretisch eine gute Sache sind, es aber durchaus berechtigte Befürchtungen gibt, dass diese an der falschen Stelle abgeschöpft werden. In der Form, dass sich die Preise für Montage und neue Heizungen zufälligerweise um genau den Anteil erhöhen, um den Immobilienbesitzer entlastet werden sollen.
Diese Zuschüsse und Förderungen gibt es bereits
Abgesehen davon, dass um das Gesetz auch innerhalb der Regierungskoalition noch ein wenig gezankt wird, ist es aber nicht so, dass es bisher keine Förderungen für den sogenannten Wärmewechsel gab. Welche das sind und für welche Heizungsarten sie gelten, folgt nun.
Biomasseheizungen
Bei einer Biomasseheizung wird statt eines fossilen Energieträgers Holz verbrannt, um die Heizungsflüssigkeit zu erwärmen. In Form von Pellets, Scheitholz oder Hackschnitzeln. Pelletheizungen werden über eine Förderschnecke automatisch beschickt, sind somit bequemer als die mit Hand zu befüllenden Scheitholzkessel, dafür aber auch um bis zu 5000 Euro teurer, wie Steinfeldt erklärt. Der Einbau einer Pelletheizung ist für 17.000 bis 25.000 Euro zu haben. Ein Scheitholz-Vergaserkessel kostet 13.000 bis 15.000 Euro - das Heizen mit Holz ist allerdings auch schlecht für die Umwelt. "Biomassebasierte Heizsysteme werden nicht alle Gas- und Ölheizungen ersetzen können. Denn den Wald in Deutschland brauchen wir auch für andere Zwecke. Rund zehn Prozent der Heizungen werden in Zukunft mit Holz laufen. Eigentümer mit Holzheizung sollten darauf achten, dass ihr Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft und aus der Region stammt", gibt Steinfeldt zu bedenken. Ungeachtet dessen gehört Holz zu den erneuerbaren Energien.
Der Basis-Zuschuss beträgt 10 Prozent, erhöht sich aber um den Heiztausch-Bonus von 10 Prozent, wenn eine Ölheizung oder alte Gasheizung dafür rausfliegt. Der Bonus gilt aber für die meisten vom BAFA geförderten Heizungen. Zudem ist die Förderung an strenge Kriterien gebunden: Der Kessel muss besonders effizient und die Feinstaubbelastung gering sein. Zusätzlich muss die Pelletheizung mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe kombiniert werden.
Blockheizkraftwerke
Anlagen, in denen gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt wird, werden als Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) bezeichnet. Zur Strom- wie zur Wärme-Erzeugung wird meist ein Brennstoff wie Kohle, Erdgas oder auch umweltfreundliche Biomasse verbrannt. Die dabei entstehende Wärme treibt eine Turbine an und erzeugt so Strom oder erhitzt ein Medium, das dann über ein Wärmenetz an die Haushalte verteilt wird. Erfolgt die gekoppelte Strom- und Wärmeerzeugung in einer kleineren, kompakten Anlage und nicht in einem großen Heizkraftwerk, dann spricht man von Blockheizkraftwerken (BHKW). Sie werden vorzugsweise am Ort des Wärmeverbrauchs betrieben (im eigenen Keller) oder speisen die Wärme in ein Nahwärmenetz ein. Durch die Nutzung der Energie zur Strom- und Wärmeerzeugung können Nutzungsgrade von mehr als 90 Prozent erreicht werden.
Blockheizkraftwerke sind in der Regel für das typische Einfamilienhaus zu groß und erzeugen zu viel Strom. Das macht sie dann unwirtschaftlich. Es gibt aber auch Fälle und Anlagen, die auch fürs Eigenheim infrage kommen könnten. Hier sollten sich Hausbesitzer wirklich gut beraten lassen, denn es gibt bei BHKW noch nicht so viele Angebote von der Stange, mahnt der Energie-Experte. Wird das BHKW mit Erdgas betrieben, bleibt man weiterhin abhängig vom fossilen Energieträger und zahlt auch in Zukunft den CO2-Preis.
Die Anschaffungskosten liegen zwischen 15.000 und 30.000 Euro. Eine Förderung über die BEG kommt für BHKWs nicht infrage. Aber mit dem KfW-Kredit 270 (Erneuerbare Energien) kann man sich die Kosten zumindest finanzieren lassen. Zusätzlich kann der nicht benötigte Strom auch eingespeist werden, wofür eine Einspeisevergütung gezahlt wird.
Brennstoffzellenheizung
In einer Brennstoffzellenheizung reagiert Wasserstoff mit Sauerstoff. Dabei entstehen Gleichstrom und Wärme. Ein Wechselrichter wandelt den Gleichstrom in Wechselstrom um, sodass er im Haushalt genutzt werden kann. Die entstandene Wärme wird für Warmwasser und zum Heizen verwendet.
Ein sogenannter Reformer macht aus Erdgas und Wasserdampf ein wasserstoffreiches Gas.Der Wasserstoff reagiert in der Brennstoffzelle mit Sauerstoff. Dabei entstehen Gleichstrom und Wärme. Anschließend wandelt ein Wechselrichter Gleichstrom in nutzbaren Wechselstrom um. Die entstandene Wärme wird mittels Wärmetauscher und Pufferspeicher zum Heizen und für das Erhitzen von Trinkwasser verwendet.
Eine Brennstoffzellenheizung kostet inklusive Einbau ab 30.000 Euro. Etwa 23.000 Euro davon müssen für das Gerät selbst eingeplant werden. Der Rest ergibt sich aus den Preisen für Zubehör und Einbau. Auch für Brennstoffzellenheizungen gibt es Förderungen.
Brennstoffzellenheizungen werden nur gefördert, wenn sie mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden. Hauseigentümer sollten also sicherstellen, dass sie einen sicheren Zugang zu diesen Ausgangsstoffen haben, sonst könnte die Beschaffung teuer werden. "Die hohen Kosten in der Anschaffung machen diese Heizungsart erst auf lange Sicht wirtschaftlich. Strom und Wärme werden aber sehr effizient erzeugt", so Steinfeldt. Der Einsatz im typischen Einfamilienhaus ist jedoch selten, dementsprechend gibt es auch nur wenige Anbieter und Fachhandwerker für den Einbau.
Wärmepumpenheizungen
Wärmepumpen gelten gemeinhin als klimafreundliche Alternative zu herkömmlichen Systemen wie Gas- oder Ölheizungen. Im Neubau sind Wärmepumpenheizungen bereits die erste Wahl. Auch im Gebäudebestand werden sie immer häufiger eingesetzt. Zwar setzen Wärmepumpen eine hohe Energieeffizienz voraus, zum Beispiel durch eine entsprechende Gebäudedämmung. Aber ein Hindernis für den Einsatz ist das in vielen Fällen nicht.
Im Grunde funktionieren sie wie ein umgekehrter Kühlschrank. Während die Kühlflüssigkeit eines Kühlschranks die Wärme ableitet, bringt eine Wärmepumpe sie ins Haus hinein. Die dafür benötigte Wärme kommt dabei aus dem Erdreich, dem Grundwasser oder der Außenluft. Übersteigt der Wärmebedarf die Leistung der Pumpe, wird weiterer Strom für einen Zusatz-Heizstab benötigt. Dieser Strom kann beispielsweise direkt und günstig von der eigenen Photovoltaikanlage oder einem angeschlossenen Batteriespeicher kommen. Wärmepumpen lohnen sich daher vor allem in dieser Kombination. Der Betrieb kann aber natürlich auch über teureren Strom aus dem Netz erfolgen.
Einschließlich der Installation kostet eine Luftwärmepumpe zwischen 16.500 und 20.000 Euro. Die Grundwasserwärmepumpe kostet in etwa gleich viel, wobei hier noch Erschließungskosten von 5000 bis 10.000 Euro hinzukommen. Bei der Erdwärmepumpe, deren Preis inklusive Installation bei 15.000 bis 20.000 liegt, wird zwischen Pumpen mit Erdkollektoren und Sonden unterschieden. Für Sonden ist eine tiefe Bohrung von etwa 100 Metern notwendig - dort fallen zusätzlich 50 bis 75 Euro pro Meter Bohrtiefe an. Bei stark gesteinshaltigem Untergrund können es sogar bis zu 100 Euro werden. Erdkollektoren fallen mit etwa 25 Euro pro Quadratmeter ins Gewicht.
Da sich viele Hauseigentümer fragen, ob ihr Gebäude für eine Wärmepumpe geeignet ist, hat co2online einen Wärmepumpencheck entwickelt. Mit nur wenigen Angaben zum Gebäude können Hauseigentümer prüfen, welche Voraussetzungen ihr Gebäude erfüllt und welche Maßnahmen noch umgesetzt werden müssten.
Für Wärmepumpen gilt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), hier stehen Nutzern 25 Prozent Basisförderung zu. Wer eine alte Gas- oder Ölheizung austauschen möchte, darf mit weiteren 10 Prozent rechnen. 5 Prozent Bonus gibt es zudem entweder für natürliche Kältemittel oder die Wahl einer Erd- oder Wasserpumpe. Die maximale Förderhöhe des BEG beträgt somit 40 Prozent.
Solarthermieanlage
Die Kraft der Sonne kann zur Bereitung von Warmwasser und/oder zur Heizungsunterstützung genutzt werden. Eine Solarthermieanlage wandelt Sonnenenergie in Wärme um. Diese Wärme wird zum Erhitzen des Trinkwassers oder zum Heizen genutzt. Dazu werden sogenannte Sonnenkollektoren auf das Hausdach montiert und mit der Heizanlage im Keller verbunden. Die Technik für Solarthermie gilt als weitgehend ausgereift, und Sonne scheint in ganz Deutschland ausreichend. Allerdings kann die Wärme, die im Haushalt nicht benötigt wird, derzeit nicht in öffentliche Wärmenetze eingespeist werden. Außerdem ist die Speicherkapazität der meisten Anlagen nicht groß genug, um diese Wärme längere Zeit zu speichern.
In der Regel deckt eine Solarthermieanlage den Bedarf an Heizenergie nicht vollständig, sondern wird mit einer herkömmlichen Heizung kombiniert. In sogenannten Sonnenhäusern ist die Solarthermie hingegen die wichtigste oder sogar einzige Heizquelle im Haus. Wegen des enormen Bedarfs an Speichervolumen und Kollektorfläche wird dieses Konzept allerdings eher selten umgesetzt.
Solarthermieanlagen sind in vielen Fällen eine sinnvolle Investition, meint Steinfeldt. Sie lassen sich gut mit bestehenden Heizanlagen, zum Beispiel Pelletkesseln kombinieren. Wer sich wirklich unabhängig machen will, kommt an Solarenergie nicht vorbei. Hauseigentümer sollten bei der Wahl des Fachbetriebs darauf achten, dass umfangreiche Erfahrungen mit Solarthermie bereits vorliegen.
Eine entsprechende Anlage kostet für ein durchschnittliches Einfamilienhaus zwischen 5000 und 10.000 Euro. Entscheidend ist, ob die Anlage nur für die Erzeugung von Warmwasser oder zusätzlich auch für die Heizung genutzt werden soll. BEG-Zuschüsse gibt es in Höhe von bis zu 35 Prozent.
(Dieser Artikel wurde am Donnerstag, 20. April 2023 erstmals veröffentlicht.)
Quelle: ntv.de