Der Börsen-Tag

Der Börsen-Tag Schärfere China-Regeln: Neues US-Gesetz könnte deutsche Autobauer vom US-Markt verbannen 

23.07.2026, 10:07 Uhr
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Laut Gesetzentwurf sollen Fahrzeuge vom US-Markt ausgeschlossen werden, wenn der Hersteller zu mehr als 15 Prozent im Eigentum oder unter der Kontrolle chinesischer Investoren oder Akteure steht. Damit wäre Mercedes raus. (Foto: picture alliance/dpa)

Für Mercedes wird die China-Verbindung zum Problem: Ein neuer US-Gesetzentwurf gegen chinesische Autotechnik hat vergangene Nacht die nächste Hürde genommen. Sollte die Regelung kommen, könnten vernetzte Fahrzeuge mit bestimmten China-Verbindungen aus den USA ausgeschlossen werden – mit Folgen auch für BMW und Volkswagen.

Kern der Vorlage ist ein weitreichendes Verbot: Ab 2027 dürften vernetzte Fahrzeuge weder importiert, hergestellt noch verkauft werden, wenn ein Unternehmen aus China, Russland, Iran oder Nordkorea mindestens 15 Prozent der Anteile hält oder sicherheitsrelevante Software aus diesen Ländern stammt. Für Hardware gelten längere Übergangsfristen. 

Am stärksten betroffen wäre Mercedes-Benz. Der Konzern ist der einzige deutsche Hersteller mit größeren chinesischen Beteiligungen. So hält der Staatskonzern BAIC 9,98 Prozent und Geely-Gründer Li Shufu weitere 9,69 Prozent der Anteile. Zusammen liegt der chinesische Einfluss damit oberhalb der im Gesetzentwurf vorgesehenen Schwelle. Ob beide Beteiligungen nach dem Gesetzentwurf tatsächlich zusammengerechnet würden, geht allerdings nicht eindeutig aus dem Entwurf hrevor.

Volkswagen und BMW haben hingegen keine vergleichbaren direkten chinesischen Großaktionäre. Für beide Konzerne könnte das Gesetz dennoch Folgen haben. Sie müssten sicherstellen, dass ihre für den US-Markt bestimmten Fahrzeuge keine unter das Gesetz fallende chinesische Software oder Hardware enthalten.

Wie geht es weiter? Nachdem der Senatsausschuss der Gesetzesvorlage zugestimmt hat, muss der Gesetzentwurf den Senat passieren. Auch im Repräsentantenhaus stehen noch mehrere Ausschussberatungen und eine Abstimmung aus. Erst wenn beide Kammern zustimmen, kann das Gesetz dem Präsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden. 

Quelle: ntv.de