Wirtschaft

Bewertung von 60 Milliarden Euro Shein plant wohl Börsengang in London

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Die in China gegründete und inzwischen in Singapur ansässige Firma steht im Verdacht, für die Produktion ihrer Modeartikel auch auf Zwangsarbeit zu setzen.

Die in China gegründete und inzwischen in Singapur ansässige Firma steht im Verdacht, für die Produktion ihrer Modeartikel auch auf Zwangsarbeit zu setzen.

(Foto: REUTERS)

Ursprünglich hat der chinesische Fast-Fashion-Händler Shein geplant, in New York an die Börse zu gehen. Die US-Börsenaufsicht ist wegen der geopolitischen Spannungen zwischen den USA und China jedoch wenig entgegenkommend. Das zwingt den Online-Händler zum Umdenken.

Shein, der ursprünglich aus China stammende Online-Händler für Billig-Klamotten, plant Medienberichten zufolge einen Börsengang in Großbritannien. Das Unternehmen wolle der Londoner Börsenaufsicht in den kommenden Tagen ein entsprechendes Angebot unterbreiten, berichtete unter anderem die "Financial Times". Mit einer möglichen Bewertung von rund 50 Milliarden Pfund (60 Milliarden Euro) könnte es einer der größten Börsengänge in London in jüngerer Zeit werden.

Shein hatte ursprünglich einen Börsengang in New York anvisiert. Die US-Börsenaufsicht zeigte sich angesichts der geopolitischen Spannungen zwischen den USA und China jedoch wenig entgegenkommend, weshalb die Wahl nun offenbar auf London fiel. Für die LSE wäre ein Shein-IPO ein großer Erfolg, nachdem zuletzt mehrere Börsenaspiranten dem Finanzplatz London die kalte Schulter gezeigt hatten.

Die in China gegründete und inzwischen in Singapur ansässige Firma steht im Verdacht, für die Produktion ihrer Modeartikel auch auf Zwangsarbeit zu setzen. Kritik erntet sie außerdem für die Praxis, die Waren direkt aus China an ausländische Kunden zu versenden. Dadurch umgeht das Unternehmen Importzölle.

Vorwürfe von Verbraucherschützern

Zuletzt haben auch Verbraucherschützer den chinesischen Online-Händler Shein wegen aus ihrer Sicht unzulässigen Geschäftspraktiken ins Visier genommen. Shein verstoße mehrfach gegen Vorgaben der Europäischen Union und sei daher abgemahnt worden, teilte ein Sprecher des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (VZBV) mit.

Die Plattform habe nun Gelegenheit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Anpassungen vorzunehmen. Aus Sicht der Verbraucherschützer verstößt Shein gegen den Digital Services Act der EU, der die manipulative Gestaltung von Online-Plattformen verbietet.

Quelle: ntv.de, jki/AFP

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