Wirtschaft

Drei Jahre Gefängnis beantragt Staatsanwaltschaft fordert Haft für Schlecker

Die Staatsanwaltschaft fordert sowohl für Anton Schlecker als auch für seine Tochter Meike eine Haftstrafe.

Die Staatsanwaltschaft fordert sowohl für Anton Schlecker als auch für seine Tochter Meike eine Haftstrafe.

(Foto: dpa)

Vor der Insolvenz der Drogeriemarktkette Schlecker soll Unternehmensgründer Anton Schlecker Millionen zugunsten seiner Familie beiseitegeschafft haben. Die Staatsanwaltschaft will ihn deshalb ins Gefängnis schicken - gemeinsam mit seinen Kindern.

Ex-Drogeriemarktkönig Anton Schlecker soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für drei Jahre ins Gefängnis. Diese Strafe beantragten die Vertreter der Anklage im Bankrottprozess gegen den 73-Jährigen in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Stuttgart. Die Strafverfolger sehen es als erwiesen an, dass dem 73-Jährigen schon Ende 2010 - mehr als ein Jahr vor der Insolvenzanmeldung - klar war, dass die Pleite seines gleichnamigen Drogeriemarkt-Konzerns nicht mehr abzuwenden war. Die Verteidigung widersprach dieser Darstellung.

Aus ihrer Sicht hat Schlecker vor der Insolvenz der Drogeriemarktkette mehrere Millionen Euro beiseite geschafft und damit dem Zugriff der Gläubiger entzogen. Außerdem soll Schlecker jahrelang überhöhte Stundensätze an die von seinen Kindern geführte Logistik-Tochterfirma LDG gezahlt und damit ebenfalls einen Millionenschaden verursacht haben. Insgesamt gehen die Staatsanwälte von einer Schadenssumme von gut 16 Millionen Euro aus.

Sie hatten am Vormittag in einem langen Vortrag zusammengefasst, welche Beweise gegen Schlecker das Anfang März begonnene Verfahren nach ihrer Auffassung ans Licht brachte. Auch für die mitangeklagten Kinder fordert die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe: Für Sohn Lars beantragte Staatsanwalt Thomas Böttger zwei Jahre und zehn Monate, für Tochter Meike zwei Jahre und acht Monate.

Wann wusste Schlecker von drohender Zahlungsunfähigkeit?

Der Anwalt von Anton Schlecker sagte vor Gericht, Schlecker habe erst Mitte 2011 eine "Ahnung" von der drohenden Zahlungsunfähigkeit bekommen. Er habe weiter für sein Unternehmen kämpfen wollen, das er schon aus früheren Krisen geführt habe. Der Anwalt betonte, dass Schlecker bis Januar 2012 alle Forderungen und Löhne beglichen habe. Reisen und Geschenke an seine Kinder, wie sie die Staatsanwälte ihm für die Zeit nach 2010 vorwarfen, habe es auch davor gegeben. Außerdem habe Schlecker weiterhin mit seinem Privatvermögen für den Konzern gehaftet, obwohl es für ihn ein Leichtes gewesen wäre, sein Vermögen im Ausland in Sicherheit zu bringen. Mittlerweile befindet sich Anton Schlecker in Privatinsolvenz.

Knackpunkt in dem Prozess ist die Frage, wann Anton Schlecker hätte wissen müssen, dass sein Imperium zahlungsunfähig ist - denn von da an hätte er keinen Cent mehr daraus abziehen dürfen. Weil auch die Staatsanwaltschaft mittlerweile von einem späteren Zeitpunkt ausgeht als demjenigen, der in der Anklage zunächst genannt war, verringerte sich auch der Umfang der Vorwürfe und der damit verbundene Schaden.

Europas ehemals größte Drogeriekette hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Mehr als 25.000 Menschen in Deutschland und etwa genauso viele im Ausland verloren ihren Arbeitsplatz. Vor gut einer Woche hatten Schlecker und seine Kinder noch einmal vier Millionen Euro an den Insolvenzverwalter gezahlt, die in die Insolvenzmasse fließen. Insgesamt haben die Gläubiger früheren Angaben zufolge mehr als eine Milliarde Euro an Forderungen angemeldet

Quelle: ntv.de, ftü/rts/dpa

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