"Gegenzölle" - aber worauf? Trump kündigt weitere Zölle an - Rückgriff auf Gesetz von 1930?
13.02.2025, 13:45 Uhr Artikel anhören
Der neue US-Präsident schwingt die Zollkeule munter weiter.
(Foto: IMAGO/Newscom / AdMedia)
Im Laufe des Tages will der US-Präsident "Gegenzölle" verhängen. Nach den Abgaben auf Stahl- und Aluminium-Importe könnten nun separate Zölle für Autos, Halbleiter und Arzneimittel fällig werden.
US-Präsident Donald Trump hat weitere Zölle angekündigt. Er erklärte, dass es im Laufe des Tages "Gegenzölle" geben werde. Details nannte er nicht. Trump hatte erst kürzlich Zölle für Stahl und Aluminium angeordnet und dabei angedeutet, auch Zölle auf weitere Warenimporte zu verhängen.
Trump wollte sogenannte Vergeltungszölle noch vor dem Besuch des indischen Ministerpräsidenten Narendra Modi im Laufe des Tages bekannt geben, wie Regierungssprecherin Karoline Leavitt am Mittwoch mitgeteilt hatte. Trump hat allen Ländern Zölle angedroht, die ihrerseits Zölle auf US-Importe erheben. Am Montag hatte Trump gesagt, er prüfe auch separate Zölle auf Autos, Halbleiter und Arzneimittel.
Insbesondere der Zoll der Europäischen Union von zehn Prozent auf Autos, der viermal so hoch ist wie der US-Zoll von 2,5 Prozent auf PKW-Importe, ist Trump ein Dorn im Auge. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat bereits früher erklärt, Zollmaßnahmen gegen die Union "werden nicht unbeantwortet bleiben".
Vergessener Gesetzesparagraf als Hebel?
Sobald die Details geklärt sind, sollen die neuen Abgaben nach Trumps Vorstellung möglichst umgehend in Kraft treten. Für die nächste Eskalationsstufe im Handelskonflikt könnte Trump auf einen nahezu vergessenen, vor fast 100 Jahren erlassenen Gesetzesparagrafen zurückgreifen. Es geht um Abschnitt 338 im Handelsgesetz von 1930. Dieser erlaubt es dem Präsidenten, Zölle von bis zu 50 Prozent gegen Importe aus Ländern zu verhängen, die den US-Handel diskriminieren. Trump kann sich auf den Paragrafen berufen, wenn er zu der Auffassung gelangt, dass ein anderes Land den US-Handel benachteiligt, etwa durch die Erhebung bestimmter Zölle oder Gebühren.
Es wäre das erste Mal, dass Paragraf 338 zur Anwendung käme. John Veroneau, einer der Handelsexperten der Regierung von George W. Bush und Partner bei der Kanzlei Covington & Burling, verweist darauf, dass die Regierung von Franklin D. Roosevelt in den 1930er Jahren Deutschland, Frankreich, Spanien und Japan mit der Anwendung des Paragrafen gedroht habe, es dann aber nicht dazu gekommen sei. Als kommunistische Kräfte 1949 die Kontrolle über China übernahmen, wurde in einem Telegramm des damaligen US-Außenministers Dean Acheson Abschnitt 338 erwähnt, und zwar als mögliches Mittel gegen die "kommunistische Handelspolitik", die den US-Handel diskriminiere. Das Telegramm ist laut Veroneau die letzte bekannte offizielle US-Regierungsreferenz zu dem Paragrafen.
Besser bekannt dagegen ist nach wie vor das Handelsgesetz von 1930, in dem der Paragraf enthalten ist. Auf Basis des Trade Act hatten die USA Zölle massiv erhöht. US-Waren sollten so gegen Konkurrenz aus dem Ausland gewappnet werden. Andere Länder zogen jedoch mit Vergeltungszöllen nach. Wirtschaftshistorikern zufolge verschärfte sich dadurch letztlich die Weltwirtschaftskrise in den 1930ern.
Quelle: ntv.de, chl/rts/AFP