Mietpreisbremse - von wegen Vermieter kassieren Millionen Euro zu viel ab
28.05.2017, 10:08 Uhr
Mieter zahlen dieses Jahr durchschnittlich 1700 Euro zu viel.
(Foto: imago/Future Image)
Seit fast zwei Jahren gibt es die Mietpreisbremse. Dennoch verstößt fast jeder zweite neue Mietvertrag in Deutschland gegen das Gesetz. Das enthüllt eine neue Studie. In Berlin müssen Mieter besonders viel draufzahlen.
Die Mietpreisbremse verfehlt in vielen Fällen ihr Ziel. Laut einer Studie des Vereins Miettest, aus der "Bild am Sonntag" zitiert, verstoßen 44 Prozent aller neuen Mietverträge in deutschen Städten gegen das Gesetz. Danach zahlt jeder Mieter durchschnittlich im Jahr rund 1700 Euro mehr als er müsste, für alle Mieter in Deutschland zusammen sind das 310 Millionen Euro.
Am Schlimmsten sei die Lage in Berlin, wo Mieter im Schnitt pro Jahr 1800 Euro zu viel überwiesen. In Hamburg seien 36 Prozent der Inserate laut Miettest fehlerhaft. Dort zahle der Mieter im Durchschnitt jährlich 1500 Euro oben drauf. In Stuttgart, wo sie durchschnittlich 1200 Euro pro Jahr zu viel überweisen, verstießen 19 Prozent der Anzeigen gegen die Mietpreisbremse.
Die Bundestagsfraktion der Grünen hatte die Studie in Auftrag gegeben. "SPD und Union tragen die Verantwortung für die unnötigen Mehrkosten der Mieter. Für den immer härteren Wohnungsmarkt in Deutschland ist ein derart löchriges Gesetz absolut unverantwortlich", zitiert die "BamS" die Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt. Die Grünen fordern, dass es eine Auskunftspflicht des Vermieters über die bisherige Miete geben muss, damit Verstöße schnell und einfach nachgewiesen werden können.
Die Autoren der Studie prognostizieren, das Problem der zu hohen Mieten werde sich in den nächsten Jahren noch verschärfen. Weil jedes Jahr neun Prozent der Haushalte umzögen, erhöhe sich die Zahl überteuerter Verträge.
Das Gesetz zur Mietpreisbremse ist seit Juli 2015 in Kraft. Bis Ende 2016 wurde die Mietpreisbremse in 313 Städten und Gemeinden eingeführt. Zuerst hatte Berlin sie eingeführt. Die Mietpreisbremse soll dafür sorgen, dass bei der Wiedervermietung einer Wohnung die Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent steigt. Immer wieder gibt es jedoch Zweifel an ihrer Wirksamkeit.
Die Preisgrenze gilt nicht für Neubauten und modernisierte Wohnungen oder wenn der Vermieter behauptet, dass bereits der Vormieter so viel bezahlt hat.
Quelle: ntv.de, dsi