Wirtschaft

Schlappe für McDonald's Verpackungssteuer in Tübingen ist verfassungsgemäß

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Viel Müll für wenig Essen: Eine McDonald's To-go-Tüte und ein To-go-Becher stehen vor einer Tübinger McDonald's-Filiale

Viel Müll für wenig Essen: Eine McDonald's To-go-Tüte und ein To-go-Becher stehen vor einer Tübinger McDonald's-Filiale

(Foto: dpa)

Diese Steuer sorgte für viel Wirbel: Seit 2022 müssen Kunden von Schnellrestaurants in Tübingen für jede Einwegverpackung 50 Cent zahlen. Dem Betreiber einer McDonald's-Filiale passte dies nicht, er zog bis nach Karlsruhe. Das Gericht hat nun entschieden.

Die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr, die in Tübingen erhoben wird, ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde des Betreibers einer McDonald's-Filiale in der baden-württembergischen Stadt zurück. In dem an diesem Mittwoch veröffentlichten Beschluss heißt es, die Stadt sei zur Erhebung der Steuer berechtigt.

In Tübingen müssen Schnellrestaurants für jede Einwegverpackung 50 Cent Steuer bezahlen, für jedes Einwegbesteck 20 Cent. Damit sollen einerseits Einnahmen erzielt, aber auch die Verunreinigung verringert und ein Anreiz für die Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen werden. Der Betreiber einer McDonald's-Filiale klagte gegen die neue Satzung. Bereits das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte die kommunale Steuer im Mai 2023 für rechtmäßig erklärt. Jetzt blieb auch die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg.

Neben Tübingen erhebt auch Konstanz seit Jahresbeginn eine Steuer auf Einwegverpackungen. Wie der Deutsche Städtetag mitteilte, wird auch Freiburg ab Sommer die Abgabe verlangen. Die Einnahmen aus der Verpackungssteuer beliefen sich in Tübingen allein im Jahr der Einführung im Jahr 2022 auf rund 950.000 Euro.

Quelle: ntv.de, ghö/rts

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