Der Börsen-TagKeine Ad-hoc-Pflicht - BVB durfte Sancho-Verlängerung geheimhalten
Der BVB hat mit Jadon Sancho bis 2023 verlängert, bereits im vergangenen Jahr und im Geheimen. Eine Ad-hoc-Meldung des börsennotierten Klubs hatte es dazu nie gegeben, weshalb die Ausweitung des Arbeitspapiers auch erst jetzt und eher beiläufig durch Sportdirektor Michael Zorc zu Tage kam.
Gegen die Börsenpflichten hat Borussia Dortmund aber nicht verstoßen. "Eine Ad-hoc-Pflicht war im Fall der Vertragsverlängerung von Jadon Sancho nicht gegeben", sagte BVB-Mediendirektor Sascha Fligge zu "Sport1".BVB
Laut der zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sei alles rechtens gewesen. "Wir sehen nach den uns derzeit vorliegenden Informationen darin eher keine Ad-hoc-Pflicht. Denn dem BVB fließen hierdurch weder Transfererlöse zu noch ergeben sich Auswirkungen auf die unmittelbar sportliche Qualität des Kaders", so die BaFin gegenüber dem TV-Sender.
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