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Kein Schadenersatz bei unvollständiger Reparatur Autowerkstatt muss nicht alle Fehler finden

Ohne das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte muss die Werkstatt nicht nach weiteren Auslösern für einen Schaden suchen.

Ohne das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte muss die Werkstatt nicht nach weiteren Auslösern für einen Schaden suchen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Wenn das Auto in die Hände einer Werkstatt gegeben wird, geschieht dies mit dem Anspruch, dass diese Schaden und Fehlerursache komplett behebt. Ein Gericht sieht das anders und weißt die Klage eines Mannes zurück, dessen Wagen unvollständig repariert wurde.

Eine Kfz-Werkstatt muss bei einer Reparatur nicht alle möglichen Schadensursachen untersuchen und beheben. Das gilt vor allem, wenn der Fehler nicht naheliegend und nur mit großem Aufwand zu ermitteln ist, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln hervor geht.

In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer eine Werkstatt beauftragt, einen Defekt am Zylinderkopf zu beheben. Diese reparierte wie gewünscht, bemerkte jedoch nicht einen weiteren Schaden am Motorblock. Dieser führte in der Folge jedoch dazu, dass der Zylinderkopf erneut kaputt ging. Der Autofahrer forderte daher den Ersatz der Reparaturkosten für den zweiten Defekt, den er in einer anderen Werkstatt beheben ließ.

Keine Pflichtverletzung nachgewiesen

Die Richter lehnten das laut der Zeitschrift "kfz-betrieb" ab, da sie bei der ersten Werkstatt keine Pflichtverletzung erkennen konnten. Da eine defekte Zylinderkopfdichtung mannigfaltige Ursachen haben könne und das Problem in vielen Fällen durch den Austausch zu beheben sei, habe die Werkstatt keinen Anlass gehabt, nach anderen Auslösern für den Defekt zu suchen.

Ohne das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte könne von dem Service-Betrieb nicht verlangt werden, erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand in den Ausschluss sämtlicher möglicher Fehlerquellen zu investieren. (Az.: I-3 U 126/12)

Quelle: ntv.de, ail/sp-x

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