Ratgeber

Neue Anweisungen irritieren Härtere Gangart beim Jobcenter?

Schon heute kann das Jobcenter Leistungen zurückfordern.

Schon heute kann das Jobcenter Leistungen zurückfordern.

(Foto: imago/Future Image)

Erst sein Vermögen verprassen, anschließend Hartz IV beziehen? Läuft nicht. Angeblich wollen die Jobcenter "sozialwidiriges Verhalten" jetzt noch strenger ahnden. Das lassen zumindest neue Vorschriften vermuten.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat mit neuen Anweisungen für den Umgang mit "sozialwidrigem Verhalten" von Hartz-IV-Beziehern für Irritationen gesorgt. Danach sollen Vermittler und Betreuer künftig eine härtere Gangart einschlagen, wenn Betroffene selbstverschuldet oder fahrlässig in Not geraten, berichtete die "Bild"-Zeitung. Das Blatt beruft sich dabei auf neue "fachliche Weisungen" der Bundesagentur an die Jobcenter.

Hartz-IV-Bezieher, die ihre Notlage "vorsätzlich" oder "grob fahrlässig" herbeigeführt haben, sollen demnach künftig sämtliche erhaltenen Leistungen bis zu drei Jahren zurückzahlen müssen. Als Beispiel nennt das 15-seitige Papier einen Berufskraftfahrer, der nach einer Trunkenheitsfahrt seinen Job verliert und einen Arbeitnehmer, der "ohne wichtigen Grund seinen festen Arbeitsplatz kündigt". Auch wer sein Vermögen verprasse, falle darunter.

Rückforderungen waren schon vorher üblich

Ein Bundesagentur-Sprecher bestritt, dass es sich um eine grundsätzlich neue Regelung und eine verschärfte Gangart der Jobcenter handele. Die Jobcenter hätten schon bisher im selben Maß Hartz-IV-Leistungen zurückgefordert, wenn sie bei Betroffenen auf Hinweise auf sozialwidriges Verhalten gestoßen seien, betonte er. Im vergangenen Jahr habe es 1000 bis 2000 solcher Fälle gegeben.

Die Grundlage dafür sei seit vielen Jahren der Paragraf 34 des Sozialgesetzbuchs II. Jobcenter-Mitarbeiter hätten sich dabei bisher an den Gesetzeskommentaren zu dem Paragrafen 34 orientiert. Mit der jüngsten Hartz-IV-Novelle sei nun in eine sogenannte fachliche Weisung gefasst worden, "was vorher schon Teil des Verwaltungshandelns der Jobcenter war", stellte der Sprecher klar.

Allerdings hätten die Jobcenter-Mitarbeiter schon jetzt im Umgang mit solchen Fällen ausreichend Spielraum gehabt, um unbillige Härten für die Betroffenen zu vermeiden, betonte der BA-Sprecher. Daran werde sich auch künftig nichts ändern. Grundsätzlich sei die Regelung, Hartz-IV-Leistungen oder andere soziale Leistungen zurückzufordern, aber sinnvoll. "Schließlich gehen die Jobcenter hier mit Steuergeldern um", betonte er.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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