Streit um den RückkaufswertLebensversicherer einigen sich öfter gütlich
Jahrelang stritten sich Ex-Kunden mit Lebensversicherungen darüber, wie viel Geld ihnen bei einer Kündigung zusteht. Nach zwei Gerichtsurteilen zum Rückkaufswert entspannt sich nun die Lage bei der zuständigen Schlichtungsstelle.
In Streitfällen um die Rückzahlung beim Ausstieg aus Lebensversicherungen sieht die zuständige Schlichtungsstelle einen positiven Trend. Die Zahl der Beschwerden, die Ende 2012 stark gestiegen war, nehme wieder ab, sagte der Versicherungsombudsmann Günter Hirsch. Zugleich gelinge häufiger eine gütliche Einigung zwischen Versicherer und Kunden.
So habe die unabhängige Schlichtungsstelle in den ersten drei Quartalen dieses Jahres bei Lebens- und Rentenversicherungen rund 700 gütliche Einigungen herbeigeführt. Im gesamten Jahr 2012 waren es lediglich 550. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Juli 2012, das durch eine weitere Entscheidung im September 2013 bestätigt wurde.
Demnach müssen Kunden, die ihre Lebensversicherung bis Ende 2007 abgeschlossen und später gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben, mindestens die Hälfte der eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurückbekommen. Seit 2008 gilt eine neue gesetzliche Regelung. Demnach werden die Abschlusskosten bei der Berechnung des Rückkaufswerts auf die ersten fünf Jahre verteilt.
Klarheit auch bei Altverträgen
Das Urteil vom Juli 2012 habe zwar Klauseln zum Rückkaufswert von Lebensversicherungen für unwirksam erklärt, sagte Hirsch. Für Policen, die zwischen 2002 und 2007 abgeschlossen wurden, sei dadurch aber eine Regelungslücke entstanden. Der BGH habe damals keine Vorgaben für die Höhe der Rückzahlung machen können, weil eine Verbraucherzentrale "abstrakt" geklagt hatte und kein konkreter Versicherungsfall zu beurteilen war. Diese Rechtsunsicherheit habe der BGH im September beseitigt – allerdings nicht zu Gunsten der Kunden. Für Alt-Verträge gilt demnach, dass Versicherer bei der Kündigung bis zur Hälfte der eingezahlten Sparbeiträge plus Zinsen behalten darf.
Bereits vor dem September-Urteil hätten sich die meisten Versicherungsunternehmen auf an der Empfehlung der Schlichtungsstelle orientiert, nicht weniger als die Hälfte des Deckungskapitals auszuzahlen. "Diese Fälle wurden befriedet, deshalb hatten wir ab Dezember einen höheren Anteil an Vergleichen und Anerkenntnissen der Unternehmen, weil die sich auf unseren Vorschlag eingelassen haben", sagte der Ombudsmann.
Der Anteil gütlicher Einigungen in der Sparte Lebens- und Rentenversicherung lag in den ersten drei Quartalen bei 19,5 Prozent der Beschwerden. Im Jahr 2012 waren es 16,1 Prozent, 2011 lag der Anteil bei 13,1 Prozent.
Der Ombudsmann sucht bei Konflikten eine gütliche Einigung. Liegt der Streitwert nicht höher als 10.000 Euro kann er aber auch eine Entscheidung fällen, die für die Versicherung verbindlich ist.