Auflegen oder anzeigen?Telefonabzocke nimmt wieder deutlich zu

Telefonwerbung ist seit Jahren nur bei ausdrücklicher Einwilligung des Verbrauchers erlaubt. Ansonsten drohen Strafen. Dies scheint die Anbieter aber nicht zu stören, denn der Telefonterror artet wieder aus.
Das Gesetz ist eigentlich eindeutig: Verbraucher müssen in den Erhalt von Werbeanrufen zuvor ausdrücklich eingewilligt haben. Dies wurde im Gesetzt gegen unlauteren Wettbewerb klargestellt. Fehlt die Einwilligung, handelt es sich um einen unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call. Dabei muss die Einwilligung in die Telefonwerbung schon vor dem Anruf vorliegen. Die Einholung der Einwilligung zu Beginn des Telefonats ist unzulässig. Zudem darf die Rufnummer des Anrufers nicht unterdrückt werden. Ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro. So weit, so deutlich.
Und dennoch ist die Abzocke am Telefon wieder auf dem Vormarsch, wie die "Saarbrücker Zeitung" unter Berufung auf Zahlen der Bundesnetzagentur berichtet. Demnach wurden im Jahr 2016 wieder deutlich mehr Verbraucher Opfer von unseriösen Anbietern als noch im Jahr zuvor. Laut dem Bericht gingen bei der Bundesnetzagentur, die entsprechende Gesetzesverstöße ahndet, 29.298 schriftliche Beschwerden ein. 2015 waren es lediglich 24.455 Fälle. Die Strafen gegen die Geschäftemacher beliefen sich dabei für 2016 auf insgesamt 895.849 Euro (2015: 467.350 Euro).
Nach Informationen der Zeitung will nun der Gesetzgeber das Treiben der Abzocker weiter erschweren. So soll ein Gesetzantrag eingebracht werden, gegen die "aggressiven Verkaufsmaschen" vorzugehen. Ein Vertrag soll demnach erst dann zustande kommen, wenn der Verbraucher "eine formgerechte Angebotsbestätigung erhalten und diese ausdrücklich in Textform angenommen hat" - also per Post, Mail, Fax oder SMS.
Bis es so weit ist, können belästigte Verbraucher nur bedingt auf die Werbeanrufe reagieren. So können sie beispielsweise bei ihrem Anbieter beantragen, dass Anrufe mit unterdrückter Nummer gar nicht erst durchgestellt werden. Eine weitere Möglichkeit, sich zu schützen besteht darin, einfach aufzulegen. Oder aber den Anrufer offensiv zur Rede zu stellen. Dann sollte der Name des Anrufers und seines Unternehmens sowie der Grund des Anrufs erfragt werden. Die entsprechenden Daten (inklusive Telefonnummer) sollten dann an die Bundesnetzagentur zur Beschwerde weitergeleitet werden.