Auto

Rücktritt vom Kaufvertrag Falscher Motor verpflichtet nicht

Ein Neufahrzeug mit der falschen Motorisierung kann für den Käufer ein Rücktrittsgrund sein. Das gilt auch, wenn das gelieferte Fahrzeug die gleiche Leistung hat.

Common-Rail oder Pumpe-Düse? Das ist nicht egal, entschieden die Richter.

Common-Rail oder Pumpe-Düse? Das ist nicht egal, entschieden die Richter.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Über ein entsprechendes Urteil berichtet die Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" (Ausgabe 6/2009) unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf (AZ.: 1 U 273/07). Unerheblich ist es danach, ob der Motor die gleiche Leistung aufweist. Maßgeblich sei, dass die vertragliche Vereinbarung nicht eingehalten wurde.

Das Gericht gab der Klage eines Autokäufers auf Rückabwicklung seines Kaufvertrages statt. Der Kläger hatte ein Wohnmobil bestellt, dessen 100 PS starker Motor über die Common-Rail-Einspritztechnik verfügen sollte. Tatsächlich enthielt das ausgelieferte Fahrzeug einen Dieselmotor mit herkömmlicher Technik, wenn auch mit gleicher PS-Leistung. Anders als zuvor das Landgericht sah das OLG den Käufer als berechtigt an, vom Kaufvertrag zurückzutreten: Die abweichende Motorisierung sei ein Mangel, den er nicht hinnehmen müsse.

Quelle: ntv.de, mme/dpa

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