Auto

Ungesicherter AnhängerKfz-Versicherung muss zahlen

22.07.2009, 13:26 Uhr

Wird ein Anhänger durch einen Sturm beschädigt, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung auch dann für den Schaden aufkommen, wenn der Halter den Anhäger ungesichert abgestellt hat.

Schaden-Sturm
(Foto: picture-alliance/ dpa)

Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss auch dann für Schäden durch einen Anhänger zahlen, wenn er trotz einer Sturmwarnung ungesichert abgestellt wurde, urteilt das Landgericht Stuttgart. In dem Fall habe sich der Halter des Anhängers fahrlässig verhalten, daher musste seine Versicherung zahlen. Es hätte sich das Unterstellen des Anhängers oder zumindest dessen Verbindung mit einem Pkw angeboten.

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Fahrzeugeigentümers statt. Der Kläger wollte von der Kfz-Versicherung eines Autoanhängers Schadensersatz. Der an der Straße abgestellte Anhänger war während eines Sturms gegen den Wagen des Klägers gedrückt worden. Die Versicherung machte geltend, es handle sich um "höhere Gewalt". Die Richter hielten dem Halter des Anhängers aber eine fahrlässige Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten vor. Für diese Fahrlässigkeit müsse die Versicherung einstehen.

Quelle: dpa