Deutschland muss Regeln ändern Lkw-Führerschein erst ab 18
15.09.2005, 11:18 UhrDie deutschen Führerscheinregeln verstoßen teilweise gegen EU-Recht und müssen geändert werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschieden. So muss die Bundesrepublik das Mindestalter zum Fahren leichter Lastwagen heraufsetzen. Im Rahmen der Berufsausbildung zum Kraftfahrer dürfen in der Bundesrepublik bisher bereits 17-Jährige ans Steuer von Lastwagen bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht. Die EU-Richtlinie sieht ein Mindestalter von 18 Jahren vor.
Der EuGH stellt noch eine Reihe weiterer Verstöße fest. Diese sind nach Angaben der Bundesregierung aber seit der Gesetzesänderung vom 1. Februar 2005 behoben. Die Richter hatten die Rechtslage im Jahr 2002 untersucht. Damals hatte die EU-Kommission ihre Beschwerde über die deutschen Abweichungen formuliert.
Die Kommission hatte gerügt, dass Autofahrer mit Führerscheinen der Klassen C und D und bestimmter Unterklassen in Deutschland auch Kleinbusse mit mehr als acht Fahrgästen lenken durften. Die Pflicht für EU-Bürger, ihre Fahrerlaubnis aus einem anderen Mitgliedstaat beim Umzug nach Deutschland registrieren zu lassen, widersprach laut Richterspruch ebenfalls dem EU-Recht. Zudem war der Umtauschzwang für ausländische Führerscheine unzulässig. Der EuGH untersuchte nicht, ob das geänderte Gesetz nun mit EU-Recht übereinstimmt.
Beim Mindestalter für das Führen schwerer Motorräder wies der EuGH die Rüge der Kommission hingegen zurück. Das in der Richtlinie vorgeschriebene Mindestalter von 21 Jahren dürfe nicht so ausgelegt werden, dass ein Mitgliedstaat kein höheres Alter vorsehen könne. Das in Deutschland geltende Mindestalter von 25 Jahren zum Erwerb der Führerscheinklasse A geht deshalb laut EuGH in Ordnung.
Quelle: ntv.de