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Behindertenparkplatz Nicht für Schwangere

Eine schwangere Frau hat keine Berechtigung einen Parkplatz für Behinderte zu benutzen. Auch in den letzten Wochen einer Schwangerschaft ist sie nicht mit einem Gehbehinderten gleichzustellen, hat ein Gericht in München entschieden.

Auch schwangere Frauen dürfen selbst während der letzten Wochen nicht hier parken.

Auch schwangere Frauen dürfen selbst während der letzten Wochen nicht hier parken.

(Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb)

Eine Schwangerschaft rechtfertigt nicht das Parken auf einem Behindertenplatz. Denn eine schwangere Frau gilt nicht als dauerhaft beeinträchtigt. Das habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München beschlossen (AZ.: 10 ZB 09.1052), erläutert die "Ärzte Zeitung". Laut der Entscheidung kann eine Frau selbst in den letzten Wochen ihrer Schwangerschaft nicht mit Gehbehinderten gleichgestellt werden - auch wenn sie zu dem Zeitpunkt schlecht zu Fuß sein mag.

Im verhandelten Fall war der Wagen einer Schwangeren abgeschleppt worden, als sie ihn für einen Arztbesuch auf einem Behindertenparkplatz abgestellt hatte. Hinter die Scheibe hatte sie eine leere Plastikhülle mit der Aufschrift "Mutterpass" gelegt. Die Abschleppkosten von 171 Euro wollte sie nicht zahlen. Zur Begründung führte sie an, auch Hochschwangere seien von einer außergewöhnlichen Gehbehinderung betroffen. Das Gericht entschied allerdings, dass sie keine Gleichbehandlung mit Behinderten verlangen könne.

Quelle: ntv.de, dpa

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