Auto

Beim AbbiegenZweimal Umsehen ist Pflicht

19.01.2010, 09:56 Uhr
Kreuzung-Vorfahrt
Das Linksabbiegen ist immer eine heikle Geschichte. Unachtsamkeit oder Missverständnisse führen hier schnell zum Crash. (Foto: Markus Mechnich)

Beim Linksabbiegen ereignen sich mit die meisten Unfälle auf unseren Straßen. Ein Großteil davon ist der Unachtsamkeit der Abbiegenden geschuldet. Das Amtsgericht Lembach hat jetzt einem Verkehrsteilnehmer wegen Unachtsamkeit eine Mitschuld zugesprochen.

Einen Verkehrsteilnehmer trifft beim Abbiegen eine sogenannte doppelte Rückschaupflicht. Das entschied das Landgericht Saarbrücken in einem Urteil.

Konkret verlangen die Richter, dass der Betroffene sowohl beim Einordnen als auch beim eigentlichen Abbiegen den nachfolgenden Verkehr im Blick haben muss. Daher hafte er bei einer Kollision mit einem nachfolgenden Fahrzeug mit (Aktenzeichen: 13 S 166/09).

Motorradfahrer übersehen

Das Gericht hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des Amtsgerichts Lebach auf und gab der Klage eines Motorradfahrers gegen einen Mofafahrer teilweise statt. Der Mofafahrer hatte sich nach links eingeordnet, um auf das Gelände eines Supermarktes zu fahren. Beim Abbiegen übersah er einen ihn überholenden Motorradfahrer und kollidierte mit ihm. Um nicht in die Kollision verwickelt zu werden, musste ein zweiter Motorradfahrer, der Kläger, so stark abbremsen, dass er mit seinem Motorrad stürzte. Er verlangte von dem Mofafahrer Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Das Landgericht billigte ihm den Anspruch zur Hälfte zu. Zum einen war es - anders als das Amtsgericht - der Meinung, dass der Mofafahrer den Unfall mitverschuldet habe. Denn er hätte die beiden nachfolgenden Motorradfahrer bemerken können. Allerdings müsse sich der Kläger vorhalten lassen, keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten zu haben. Das führe in diesen Fällen regelmäßig zu einer Schadensteilung.

Quelle: mme/dpa