Der TagBericht: Staatsrechtler zweifeln Gültigkeit der Wahl in Sachsen-Anhalt an
Die Berliner Juraprofessorin und Parteienrechtsexpertin Sophie Schönberger kritisiert eine unsaubere Wahlkampf-Finanzierung durch die AfD in Sachsen-Anhalt. Das könne dazu führen, dass die Wahl wiederholt werden muss, sagte Schönberger dem "Spiegel". Hintergrund sei ein zumindest hemdsärmeliger Umgang der AfD mit Fraktionsmitteln im Wahlkampf. Dieser stützte sich offenkundig auch auf die sogenannten Bürgerdialoge der Landtagsfraktion, die es mehrfach im ganzen Land gab. "Der Wahlkampf der AfD in Sachsen-Anhalt wurde Großteils aus Fraktionsmitteln finanziert", sagte Schönberger. "Das war offensichtlich rechtswidrig und könnte in der Konsequenz dazu führen, dass die Landtagswahl erfolgreich angefochten werden kann."
Wie der "Spiegel" berichtet, dürften Parteien nach dem Parteiengesetz keine Spenden von Fraktionen annehmen; Werbemaßnahmen zugunsten einer Partei gelten danach ebenfalls als Spenden. Eine verdeckte Parteienfinanzierung könne zur Ungültigkeit einer Wahl führen, so Schönberger im Gespräch mit dem Magazin. In der Vergangenheit hätten Gerichte solche Rügen zwar daran scheitern lassen, dass sie davon ausgingen, dass sich die illegale Wahlwerbung im Ergebnis nicht ausgewirkt habe. In Sachsen-Anhalt aber, meint Schönberger, "könnte man dies angesichts der Zahl und des zeitlichen Umfangs der Bürgerdialoge anders sehen". Andere Staatsrechtler stützen diese Auffassung. Der Freiburger Fabian Michl sagte demnach: Eine unzulässige Wahlkampffinanzierung durch die Fraktionen verletze die Chancengleichheit der Parteien und stelle "einen Wahlfehler dar, der zum Gegenstand eines Wahlprüfungsverfahrens gemacht werden kann". Die AfD gewann die Landtagswahl am 6. September mit deutlichem Abstand.