Der TagBestatter klaut Zahngold von Leichen
Weil er über Jahre hinweg und im großen Stil das Zahngold von Leichen gestohlen haben soll, hat das Amtsgericht Freiburg einen Bestatter zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er unter anderem wegen Störung der Totenruhe, wie ein Sprecher des baden-württembergischen Gerichts mitteilte. Die Ehefrau des Angeklagten erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Es war ein Schaden von fast 250.000 Euro entstanden.
Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der Bestatter ab 2013 in mehreren hundert Fällen teils mit grober Gewalt Zahngold wie Füllungen, Kronen oder Prothesen aus den Gebissen von zur Einäscherung bestimmten Leichen gestohlen hatte, um es zu verkaufen. Darüber hinaus nahm er den Toten Schmuck, Uhren sowie andere Wertgegenstände ab und behielt sie für sich.
Seine mitangeklagte Ehefrau half ihm dabei, indem sie dem Verkauf des Zahngolds und des Schmucks zustimmte und sich in einigen Fällen an den Diebstählen beteiligte. Zwischen 2013 und 2024 nahmen beide so über acht Kilogramm Zahngold und mehrere hundert Gramm Goldschmuck an sich und verkauften die Beute für fast 250.000 Euro weiter.