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Der TagFrankfurter wehrt sich gegen Grundstücks-Bilder bei Google Maps

20.10.2026, 11:23 Uhr

Ein Familienvater aus Frankfurt will, dass das Grundstück seines Wohnhauses nicht bei Google Earth oder Google Maps zu sehen ist. Er klagt mit Erfolg. Luftbildaufnahmen eines in Deutschland gelegenen Grundstücks dürfen nicht auf Google Earth oder Google Maps veröffentlicht werden, wenn der Grundstückseigentümer dem widerspricht. Das entscheidet das Landgericht in Frankfurt am Main. "Niemand muss es hinnehmen, dass Luftbildaufnahmen seines bewohnten Grundstücks ohne seine Zustimmung weltweit öffentlich verbreitet werden, jedenfalls wenn Grundstücksbereiche abgebildet werden, die öffentlichen Blicken entzogen sind", heißt es in dem Urteil. Durch die Veröffentlichung sieht Gericht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers verletzt.  

Nach Angaben des Gerichts zeigen die verwendeten Luftbildaufnahmen auch den rückwärtigen Grundstücksbereich, der für Passanten von der Straße aus nicht einsehbar ist. Erschwerend komme hinzu, dass Google sein Bildmaterial heimlich durch "Ausspähung" erlange, hieß es. Die aus großer Höhe erstellten Luftbildaufnahmen würden nicht vorher angekündigt und blieben von den Betroffenen unbemerkt. Es sei daher unmöglich, einzelne Bereiche des Grundstücks vor einem Überflug zu verdecken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ntv.de