Der TagGericht gibt Drosten in zentralem Punkt recht
Der Nanowissenschaftler Roland Wiesendanger darf dem Berliner Virologen Christian Drosten auch weiterhin nicht eine gezielte Täuschung der Öffentlichkeit vorwerfen. Das geht aus einem Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) hervor. Das OLG bestätigte weitgehend eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg, erlaubte Wiesendanger jedoch eine andere zuvor untersagte Äußerung, wie ein Gerichtssprecher nach der mündlichen Verkündung des Beschlusses erklärte.
Wiesendanger hatte in einem Interview des Magazins "Cicero" die frühe Festlegung von Drosten und 26 anderen Virologen auf einen natürlichen Ursprung des Coronavirus kritisiert und gesagt: "Das entbehrte jeglicher Grundlage." Für diese Meinungsäußerung hatte das Landgericht laut dem Sprecher zunächst keine hinreichenden Anknüpfungspunkte gesehen. Das OLG kam nun zu einer anderen Bewertung und erlaubte die Aussage.