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Der TagGericht stellt Verfahren gegen Schlecker-Gattin ein
29.05.2017, 10:08 Uhr

Christa Schlecker ist nicht vorbestraft, das Landgericht Stuttgart hat das Verfahren gegen sie eingestellt.
Schlecker zahlt im Gegenzug 60.000 Euro an gemeinnützige Organisationen. Die Summe entspricht dem Honorar, das Christa Schlecker als Beraterin des Schlecker-Konzerns im Jahr 2012 bekam, obwohl das Imperium längst pleite war.
Die Staatsanwaltschaft ist einverstanden, weil die Vorwürfe gegen Christa Schlecker nicht so schwer wiegen.
Anton Schlecker und seine Kinder Meike und Lars müssen dagegen weiter mit einer Strafe rechnen. Schlecker hatte dem Nachwuchs ab 2009 rund 25 Millionen Euro zugeschanzt - Geld, das eigentlich den Gläubigern des Konzerns zugestanden hätte.
Hier finden Sie mehr über die aktuelle Entwicklung im Schlecker-Prozess.