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Der TagGericht stellt Verfahren gegen Schlecker-Gattin ein

29.05.2017, 10:08 Uhr
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Christa Schlecker erscheint gemeinsam mit ihrer Tochter Meike bei einem Gerichtstermin. (Foto: picture alliance / Stefan Puchne)

Christa Schlecker ist nicht vorbestraft, das Landgericht Stuttgart hat das Verfahren gegen sie eingestellt.

  • Schlecker zahlt im Gegenzug 60.000 Euro an gemeinnützige Organisationen. Die Summe entspricht dem Honorar, das Christa Schlecker als Beraterin des Schlecker-Konzerns im Jahr 2012 bekam, obwohl das Imperium längst pleite war.

  • Die Staatsanwaltschaft ist einverstanden, weil die Vorwürfe gegen Christa Schlecker nicht so schwer wiegen.

  • Anton Schlecker und seine Kinder Meike und Lars müssen dagegen weiter mit einer Strafe rechnen. Schlecker hatte dem Nachwuchs ab 2009 rund 25 Millionen Euro zugeschanzt - Geld, das eigentlich den Gläubigern des Konzerns zugestanden hätte.

Hier finden Sie mehr über die aktuelle Entwicklung im Schlecker-Prozess.