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Der TagKarlsruhe erlaubt deutsche Beteiligung an Corona-Aufbaufonds der EU
06.12.2022, 10:22 Uhr
Deutschland darf sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU beteiligen. Der Zweite Senat weist damit zwei Verfassungsbeschwerden zurück - unter anderem auch des ehemaligen AfD-Politikers Bernd Lucke.
Die EU hatte 2020 einen Wiederaufbaufonds zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise beschlossen. Die EU-Kommission wurde damit ermächtigt, Schulden an den Kapitalmärkten von bis zu 750 Milliarden Euro aufzunehmen. Im März 2021 stimmten die Union, SPD, Grüne und FDP zu, die Ausschüttung begann im darauffolgenden Juni.