Der Tag

Der TagKündigung eines katholischen Chefarztes ist unwirksam

20.02.2019, 14:13 Uhr

Die Kündigung eines Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus wegen seiner Wiederheirat nach Scheidung ist unwirksam. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Der katholische Arzt sei gegenüber nicht katholischen Kollegen unzulässig benachteiligt worden, hieß es zur Begründung.

Der Arzt hatte sich 2008 scheiden lassen und danach erneut standesamtlich geheiratet. Laut Arbeitsvertrag war er verpflichtet, die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre zu beachten. Die katholische Klinik sah in der Wiederheirat einen Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten.

Mehr dazu hier.