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Der TagMänner dürfen nicht Gleichstellungsbeauftragte werden

10.10.2017, 19:23 Uhr

Gleichstellung von Mann und Frau am Arbeitsplatz ist immer noch hauptsächlich ein Frauenanliegen. Das ist jetzt zumindest für Mecklenburg-Vorpommern höchstrichterlich so bestätigt worden.

Ein männlicher Beamter in Mecklenburg-Vorpommern kann demnach nicht Gleichstellungsbeauftragter werden. Das Verfassungsgericht in Greifswald wies die Beschwerde des Mannes als unbegründet zurück.

Er hatte geklagt, da nur Frauen Gleichstellungsbeauftragte werden und auch nur von Frauen gewählt werden können. Er sah sich dadurch diskriminiert. Nach Ansicht der Richter ist die Wahlrechtsbeschränkung jedoch verhältnismäßig, um Frauen die verfassungsrechtlich garantierte Chancengleichheit zu gewährleisten.