Der TagMordfall Frederike: Verdächtiger bleibt auf freiem Fuß
Der Verdächtige im 42 Jahre alten Mordfall Frederike von Möhlmann aus Niedersachsen bleibt vorläufig weiter auf freiem Fuß. Das Bundesverfassungsgericht wiederholte seine entsprechende einstweilige Anordnung, wie es in Karlsruhe mitteilte. Über die Verfassungsbeschwerde des Mannes ist noch nicht abschließend entschieden, im vergangenen Monat verhandelte das Gericht mündlich darüber. (Az. 2 BvR 900/22)
Er wendet sich gegen die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen ihn. Nach der Vergewaltigung und Tötung der 17-jährigen Frederike im Jahr 1981 war er bereits verdächtig, wurde aber 1983 freigesprochen, weil seine Schuld nicht bewiesen werden konnte. 2012 ergab dann ein molekulargenetisches Gutachten, dass eine DNA-Spur an der Kleidung der Getöteten von ihm stammen könnte.
Frederikes Vater Hans von Möhlmann kämpfte um eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Nach langen politischen Diskussionen trat 2021 eine Gesetzesänderung in Kraft. Demnach kann ein Verfahren gegen einen rechtskräftig Freigesprochenen wieder aufgenommen werden, wenn neue Beweismittel es sehr wahrscheinlich machen, dass er wegen bestimmter schwerer Verbrechen verurteilt werden würde. Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft Anfang 2022, das Verfahren wiederaufzunehmen.