Der TagPumuckl-Vergleich scheitert vor Gericht
Im vergangenen April strahlt der Bayerische Rundfunk (BR) zweimal die Pumuckl-Folge "Pumuckls neues Heim" aus dem Jahr 1999 aus. Durfte er das? Die Drehbuchautorin sagt Nein - sie meint, dass der BR kein Ausstrahlungsrecht mehr besitzt. Der Sender sieht es - überraschend - anders. Die logische Konsequenz: ein Prozess, in dem der erste Vergleichsversuch gescheitert ist.
Das Landgericht München hat vorgeschlagen, dass der BR der Autorin insgesamt 30.000 Euro für alle fünf Pumuckl-Folgen zahlt, an denen sie mitgewirkt hat.
Die Frau lehnte ab. Sie fordert allein für "Pumuckls neues Heim" einen Schadenersatz in Höhe von 35.790 Euro plus Zinsen. Sie ist überzeugt, dass die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte des BR Ende 2012 ausgelaufen sind.
Das Urteil soll am 12. März bekanntgegeben werden.