Der TagTrotz Urteil: Die Juwelen des Grünen Gewölbes müssen weiter auf Restaurierung warten
Die zurückgekehrten Schmuckstücke nach dem Raubüberfall auf das Grüne Gewölbe müssen weiter auf ihre Restaurierung warten. Warum eigentlich? "Erst wenn die Juwelen durch das Gericht freigegeben werden, können wir sie endlich wieder unserem Publikum zeigen", sagte die Generaldirektorin der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD), Marion Ackermann. Bis zur Rechtskraft der am Vortag verkündeten Urteile sind die Kunstobjekte weiter Beweismittel, wie ein Sprecher des Landgerichts sagte. Sollte innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden, blieben sie das auch. Laut Ackermann muss der Schmuck zudem für das Verfahren um die Forderung nach Schadenersatz begutachtet werden, das aus dem Strafprozess ausgekoppelt wurde. Einem Anspruch darauf hatte die Strafkammer stattgegeben. Nach SKD-Angaben ist der Schmuck in unterschiedlichem Zustand. Die Spanne der äußeren Einwirkungen reiche von mechanischen Beschädigungen bis zu eingedrungener Feuchtigkeit, diese könnten nahezu vollständig restauriert werden.
